Wie finde ich heraus bei welcher Rentenversicherung ich bin?
Welcher Träger ist für mich zuständig? Am leichtesten lässt sich Ihr zuständiger Träger herausfinden, wenn Sie in der letzten Zeit Post von der Deutschen Rentenversicherung bekommen haben (zum Beispiel die jährliche Renteninformation, falls Sie über 27 Jahre alt sind und mindestens 5 Jahre über uns versichert waren).
Wann fällt die Witwenrente weg?
Wenn Witwen oder Witwer wieder heiraten, verlieren sie den Anspruch auf ihre Hinterbliebenenrente. Und: Geht die neue Ehe in die Brüche oder stirbt der neue Partner, kann die damalige Witwen- oder Witwerrente wieder gezahlt werden. Hierfür muss ein neuer Rentenantrag gestellt werden.
Wer hat Anspruch auf eine Waisenrente?
Anspruch auf eine Waisenrente haben: Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wurden Der Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn die Waise adoptiert wird oder heiratet. Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?
Wie ist die Erziehungsrente angerechnet?
Die Erziehungsrente entspricht in ihrer Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sie kann damit zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts beitragen. Haben Sie für denselben Zeitraum Anspruch auf mehrere Renten, wird Ihnen nur die höchste Rente gezahlt. Welches Einkommen wird angerechnet?
Wie können sie die rentenabfindung beantragen?
Diese können Sie mit einem formlosen Schreiben beantragen. Geben Sie uns dazu bitte die Versicherungsnummer Ihres verstorbenen Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin an und legen uns die neue Eheurkunde vor. Die Rentenabfindung beträgt grundsätzlich zwei Jahresbeträge der Witwen- oder Witwerrente.
Wie wird die Erziehungsrente berechnet?
Die Erziehungsrente wird aus Ihrem eigenen Rentenkonto berechnet. Daher müssen Sie selbst vor dem Tod des geschiedenen Ehepartners/Lebenspartners oder der geschiedenen Ehepartnerin/Lebenspartnerin die Mindestversicherungszeit (Wartezeit genannt) von fünf Jahren erfüllt haben. Ihre Ehe ist nach dem 30.