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Wie halte ich Brot lange frisch?
Am besten schmeißt man nach dem Kauf des Brotes die Papiertüte gleich in den Müll und holt ein frisches Geschirrtuch aus dem Regal. Das frisch geschnittene Brot wickelt man in das Tuch ein und schließt das Laib so in einen geeigneten Brotkasten beziehungsweise einer Brotbox.
Welche Aufbewahrungsbox für Brot?
Die ideale Aufbewahrungsart für Brot ist der Brotkasten. Dieser kann aus Edelstahl, Kunststoff oder Ton sein. Der Kasten sollten luftdurchlässig sein, zum Beispiel in dem Luftlöcher am Kasten sind. Unglasierte Brotkästen aus Ton sind auf natürliche Weise luftdurchlässig.
Welche Unterlagen müssen im Original aufbewahrt werden?
Im Original aufbewahrt werden müssen nur Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse, auch wenn sie auf Mikrofilm oder anderen Datenträgern ( Elektronische Archivierung) aufgezeichnet sind (§ 257 Abs. 3 Satz 1 HGB, § 147 Abs. 2 Satz 1 AO). Für alle übrigen Unterlagen ist die Aufbewahrung erleichtert.
Ist die Aufbewahrung im Original vorgeschrieben?
Die Aufbewahrung im Original ist nur in Ausnahmefällen vorgeschrieben. Im Original aufbewahrt werden müssen nur Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse, auch wenn sie auf Mikrofilm oder anderen Datenträgern ( Elektronische Archivierung) aufgezeichnet sind (§ 257 Abs. 3 Satz 1 HGB, § 147 Abs. 2 Satz 1 AO).
Wann beginnt die Aufbewahrungsfrist?
Beginn der Aufbewahrungsfrist ist jeweils das Ende des Kalenderjahres, in welchem Änderungen oder Neuanlagen der Unterlagen erfolgten. Die Aufbewahrungsfristen können sich verlängern, sofern die Dokumente z.B. für die Steuer notwendig sind und deren Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist (§147 Abs. 3 AO).
Welche Unterlagen sollte der Kaufmann aufbewahren?
Nach §257 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann dazu verpflichtet, die folgenden Unterlagen geordnet aufzubewahren: Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,