Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie hoch ist der Zuschlag auf das Honorar?
- 2 Wie ist die Vergütung in HOAI vereinbar?
- 3 Welche Leistungen sind in der HOAI geregelt?
- 4 Wie ist das Honorar in Textform vereinbart?
- 5 Was versteht man unter einem Rechtsstreit?
- 6 Wie nennt man einen Rechtsstreit aus der Perspektive des Klägers?
- 7 Was sind die niedrigsten honorarzonen für Einfamilienhäuser?
- 8 Wie unterscheidet die HOAI zwischen einem Umbau und einer Modernisierung?
Wie hoch ist der Zuschlag auf das Honorar?
Die Höhe des Zuschlags auf das Honorar ist in den jeweiligen Honorarregelungen der Leistungsbilder der Teile 3 und 4 und in Anlage 1 Nummer 1.2 geregelt. Sofern keine Vereinbarung in Textform getroffen wurde, gilt ein Zuschlag von 20 Prozent ab einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad als vereinbart.
Wie ist die Vergütung in HOAI vereinbar?
Die Höhe der Vergütung regeln die Parteien. Werden gemeinsam mit der Planungsgrundlage auch Grundleistungen gemäß HOAI erbracht, sind diese Grundleistungen gemäß den Vorgaben der HOAI zu vergüten. Besteht die Planungsgrundlage aus Leistungen, die nicht dem Preisrecht unterliegen, ist deren Vergütung frei vereinbar.
Wie ist der Umbau- oder modernisierungszuschlag zu vereinbaren?
Der Umbau- oder Modernisierungszuschlag ist unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrads der Leistungen in Textform zu vereinbaren. Die Höhe des Zuschlags auf das Honorar ist in den jeweiligen Honorarregelungen der Leistungsbilder der Teile 3 und 4 und in Anlage 1 Nummer 1.2 geregelt.
Welche Leistungen sind in der HOAI geregelt?
Neben den Grundleistungen, die in der HOAI preisrechtlich geregelt sind, führt die HOAI auch Besondere Leistungen auf, deren Vergütung frei vereinbart werden kann. Es empfiehlt sich für Besondere Leistungen ein angemessenes Honorar schriftlich zu vereinbaren.
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Wie ist das Honorar in Textform vereinbart?
(1) Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Sofern keine Vereinbarung über die Höhe des Honorars in Textform getroffen wurde, gilt für Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart, der sich bei der Anwendung der Honorargrundlagen des § 6 ergibt.
Welche Objekte sind der Honorarberechnung zugrunde gelegt?
Die Regelungen dieser Verordnung können zum Zwecke der Honorarberechnung einer Honorarvereinbarung zugrunde gelegt werden. (1) Objekte sind Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen. Objekte sind auch Tragwerke und Anlagen der Technischen Ausrüstung.
Was versteht man unter einem Rechtsstreit?
Man spricht insoweit auch von einem Prozess. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter einem Rechtsstreit aber auch schon die vorgerichtliche Auseinandersetzung. Ein Rechtsstreit wird durch eine Klage (im Falle des Strafprozesses durch eine Anklage) eingeleitet.
Wie nennt man einen Rechtsstreit aus der Perspektive des Klägers?
Einen Rechtsstreit aus der Perspektive des Klägers nennt man auch Aktivprozess. Das Wortfragment „aktiv“ bezieht sich insoweit auf die Klageerhebung, als aktives Tun. Der Rechtsstreit aus der Perspektive des Beklagten nennt sich hingegen Passivprozess, denn der Beklagte ist nicht derjenige, der den Prozess initiiert hat,…
Was ist ein rechtsstreitiges Verfahren?
Ein Rechtsstreit ist – wie der Begriff nahe legt – ein streitiges Verfahren. Deshalb ist der Rechtsstreit stets vom „nichtstreitigen Verfahren“ abzugrenzen, welches nämlich ebenfalls vor den Gerichten durchgeführt wird. Nichtstreitige Verfahren sind insbesondere solche Verfahren in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit,…
Was sind die niedrigsten honorarzonen für Einfamilienhäuser?
Gebäude der niedrigsten Honorarzone I, also jene mit sehr geringen Planungsanforderungen, besitzen beispielsweise nur einen einzigen Funktionsbereich, was etwa bei einer Garage der Fall ist. Ein Einfamilienhaus verfügt über mehrere einfache Funktionsbereiche und fällt üblicherweise in die Honorarzonen III oder IV.
Wie unterscheidet die HOAI zwischen einem Umbau und einer Modernisierung?
In solchen Fällen unterscheidet die HOAI zwischen einem Umbau (=große Veränderungen in die Bausubstanz, die eine Zustandsveränderung bewirken) und Modernisierung (= Verbesserung des Gebrauchswerts).