Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie hoch ist eine Schornsteinhöhe?
- 2 Welche Vorschriften gelten für den Betrieb von Schornsteinen?
- 3 Wie hoch muss der Schornstein überragt werden?
- 4 Kann die Abnahme von Schornstein belegt werden?
- 5 Ist der Schornsteinquerschnitt zu groß oder zu klein?
- 6 Welche Leitungen sind für Schornsteine zugelassen?
Wie hoch ist eine Schornsteinhöhe?
In der Regel ist eine Höhe von 4,5m ausreichend. Die „wirksame Schornsteinhöhe” ist der Abstand zwischen der Abgaseinführung in den Schornstein und der Oberkante des Schornsteinkopfes. Der Schornsteinquerschnitt sollte in etwa dem Querschnitt des Rauchrohres entsprechen.
Welche Vorschriften gelten für den Betrieb von Schornsteinen?
Von besonderer Bedeutung für die Errichtung und den Betrieb von Schornsteinen ist die DIN 18160 und die Feuerungsverordnungen (FeuVO) der einzelnen Bundesländer. Wer sichergehen will, dass sein Schornstein nach dem Bau oder der Sanierung abnahmefähig ist, sollte schon zu Beginn der Planung den zuständigen Schornsteinfeger ansprechen.
Wie hoch muss der Schornstein überragt werden?
Die BImSchV regelt die Höhe des Schornsteins anhand der Neigung des Daches. Der Dachfirst muss um 40 cm überragt werden. Bei einer Neigung von weniger als 20° muss die Mündung mind. 1 Meter über den First hinausragen.
Wie hoch ist die Schornsteinhöhe für einen Kamin?
Zu dieser Gruppe zählen auch offene Kamine. Eine zeitliche Einschränkung der Betriebsdauer ist möglich (Betriebszeit max. 2 mal pro Woche für ca. 8 Std.) Die Schornsteinhöhe ist maßgeblich dafür verantwortlich, ob der wirksame Förderdruck für den Kaminofen erreicht wird. In der Regel ist eine Höhe von 4,5m ausreichend.
Wie kann ich den Schornstein verschließen?
Um den Schornstein zu verschließen gibt es mehrere Möglichkeiten. Beispielsweise können Sie das Loch, also die Schornsteinmündung mit einer Metall- oder Betonplatte abdecken. Wichtig ist hierbei, dass die Esse nicht hermetisch verschlossen wird, damit noch eine gewisse Luftzirkulation erhalten bleibt.
Kann die Abnahme von Schornstein belegt werden?
Erfolgt die Abnahme Ihres Kamins, Ofens oder des Schornsteins nicht ordnungsgemäß, können Sie nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belegt werden. Bedenken Sie außerdem, dass eine fehlende Abnahme dazu führt, dass Ihre Versicherung im Fall von Rauch- oder Brandschäden nicht zahlt.
Ist der Schornsteinquerschnitt zu groß oder zu klein?
Ist die wirksame Schornsteinhöhe zu gering und/oder der Schornsteinquerschnitt zu groß oder zu klein, kann dies das Zugverhalten beeinträchtigen. Wie hoch der notwendige Förderdruck (Schornsteinzug) für Ihr Kaminofenmodell ist, finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Kaminofens.
Welche Leitungen sind für Schornsteine zugelassen?
Hier werden Rauchgase und Frischluft durch zwei getrennte Leitungen über den Schornstein geführt. Alle Schornsteine brauchen eine Zulassung für feste Brennstoffe. Die Temperaturklasse der Abgasanlage (Schornstein und Rauchrohr) muss mindestens T400 rußbrandbeständig sein.