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Wie hoch sollte eine Schutzgebühr sein?
So entstehen für jedes Tier schon direkt Kosten von mindestens 200,00 €. Monatlich fallen weitere Kosten in Höhe von 50,00 – 70,00 € an – bei einem gesunden Tier! Mit der Übernahme kommen dann die Kosten für den Mikrochip, den EU-Tierausweis, Wurmkur, Frontline und für den Mittelmeer-Blutcheck.
Wie viel kostet ein Hund aus Spanien?
Was kostet ein Straßenhund aus dem Ausland? Es gibt laut Petra Zipp kaum einen Unterschied zu einer normalen Vermittlung. „Die Kosten sind ähnlich der Schutzgebühren für einen deutschen Hund aus dem Heim. Sie müssen also je nach Größe, Alter und Rasse zwischen 350 und 500 Euro einplanen.“
Wie hoch ist die Schutzgebühr für Katzen?
Neben dem Futter und unter Umständen den Kosten für die Unterbringung deckt die Schutzgebühr alle tierärztlichen Kosten für Ihr neues Haustier ab: Dazu gehören neben Impfung, Wurmkur, Kastration und Bluttest auch die Kosten für den Mikrochip, den Haustierausweis und in manchen Fällen auch für den Transport.
Wie hoch ist eine Schutzgebühr bei Pferden?
Der Kaufpreis beträgt EUR 750,- und ist in maximal 3 Raten zu entrichten. Bei Übergabe des Pferdes ist ein Betrag von Höhe von EUR 350,00 in Bar zu entrichten.
Wie bekommt man einen Hund vom Tierschutz?
Besuchen Sie am besten ein Tierheim oder einen Tierschutzverein in der Nähe und erkundigen Sie sich auch nach Hunden aus dem Auslandstierschutz. Der Vorteil an der Adoption über das Tierheim oder eine Pflegestelle in Deutschland ist, dass Sie den Hund vorher gut kennenlernen können.
Wie hoch sind die Gebühren im Tierheim?
Alle Kosten auf einem Blick – unsere Vermittlungsgebühren
Tierart | Geschlecht | 1 Tier |
---|---|---|
Hundewelpe | 500,00 Euro | |
Katze/Kater | 120,00 Euro | |
Kaninchen | weiblich männlich/kastriert 1x weiblich + 1x männlich | 45,00 Euro 65,00 Euro ————— |
Meerschweinchen | weiblich männlich/kastriert 1x weiblich + 1x männlich | 25,00 Euro 35,00 Euro ————— |
Was muss ich beachten wenn ich einen Hund aus dem Ausland hole?
Rechtliche Regelungen für Hunde aus dem Ausland
- Für das Tier muss ein EU-Heimtierausweis vorhanden sein.
- Der Hund muss gegen Tollwut geimpft sein und die Impfung mindestens 21 Tage zurückliegen.
- Um dem illegalen Welpenhandel entgegenzuwirken, muss der Vierbeiner wenigstens 15 Wochen alt sein.