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Wie ist der Aufenthalt in Deutschland geregelt?
Dazu gehört in der Regel, dass die Person einen Aufenthaltstitel besitzt (z.B. Visum), einen legitimen Aufenthaltszweck verfolgt und die Finanzierung gesichert ist. Die Einreise nach und der Aufenthalt in Deutschland sind im Wesentlichen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt.
Was sind die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes?
Die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes werden ergänzt durch die Aufenthaltsverordnung und die Beschäftigungsverordnung. Das Aufenthaltsgesetz gilt nicht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und deren Familienangehörige sowie Diplomaten.
Was brauchen Ausländer für den Aufenthalt in Deutschland?
Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland brauchen Ausländer in aller Regel einen Aufenthaltstitel. Das Aufenthaltsgesetz sieht folgende Aufenthaltstitel vor: Visum. Aufenthaltserlaubnis. Blaue Karte EU. ICT-Karte. Mobiler-ICT-Karte. Niederlassungserlaubnis.
Wann kommt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Betracht?
Hinweis: Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kommt innerhalb der Frist des Einreise- und Aufenthaltsverbots nicht in Betracht, wenn Sie ausgewiesen, abgeschoben oder zurückgeschoben worden sind. Die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ist befristet.
Warum brauchen sie einen Aufenthaltstitel in Deutschland?
Wenn Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland kommen wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Dieser richtet sich nach dem Zweck des Aufenthalts in Deutschland. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel besitzen, dürfen Sie grundsätzlich arbeiten – es sei denn, ein Gesetz verbietet es explizit.
Ist ein Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis möglich?
Auch ist ein Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit ausgeschlossen, wenn der bestehende Aufenthaltstitel bereits die Erwerbstä- tigkeit erlaubt. Das Grundrecht auf Asyl bleibt davon allerdings unberührt. Erteilte Aufenthaltstitel und Umfang von Spur- wechseln Im Jahr 2014 erhielten ca. 780.000 Drittstaatsangehöri-
Welche Angaben sind auf der Vorderseite des Aufenthaltstitels eingetragen?
Auf der Vorderseite des elektronischen Aufenthaltstitels sind Ihr Familienname und Vorname(-n) eingetragen sowie die Angaben zu Ihrem Geschlecht, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr Geburtsdatum. Auf der Vorderseite sind auch die Art des Aufenthaltstitels, die Gültigkeitsdauer der Karte mit Datum und eventuel
Was sind die Voraussetzungen für einen Aufenthalt in einem Schengen-Staat?
Die Voraussetzungen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in einem Schengen-Staat (also auch in Deutschland) sind durch das Recht der EU geregelt. Kurzzeitaufenthalte sind beispielsweise zu touristischen Zwecken, zum Besuch von Freunden oder Familie und zu Geschäftszwecken möglich.
Ist die Einreise eines Drittstaatsangehörigen unerlaubt?
Die Einreise eines Drittstaatsangehörigen in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er nicht den erforderlichen Aufenthaltstitel und den erforderlichen Pass oder Passersatz besitzt (§ 14 AufenthG) oder wenn für ihn eine Einreisesperre besteht und er ohne Betretenserlaubnis einreist (§ 14 i.