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Wie kann ich eine Betreuung anfechten?
- Der Betroffene kann eine auf seinen Antrag angeordnete Betreuerbestellung unmittelbar mit der Beschwerde zum Landgericht anfechten.
- Voraussetzung für die Bestellung eines Betreuers ist auch, dass der Betroffene für die in Aussicht genommenen Aufgabenkreise nicht zu eigenverantwortlichen Entscheidungen in der Lage ist.
Was darf ein gesetzlicher Betreuer nicht entscheiden?
Der Betreuer hat nach § 1901 Abs. 2 BGB …. Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt, bespricht er sie mit dem Betreuten, sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft. Der Betreuer kann also nicht über den Betreuten bestimmen wie er möchte, sondern ist an deren Willen und Wünschen grundsätzlich gebunden.
Wie oft muss ein gesetzlicher Betreuer den Betreuten besuchen?
Es gibt keine konkreten gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Anzahl der Besuche, bzw. auf die persönlichen Kontakte zwischen Betreuer und Betreutem. Es ist leider so, dass viele Betreuer die Betroffenen nur selten persönlich aufsuchen oder ggf. auch nur telefonisch kontaktieren.
Wann ist eine Betreuung beendet?
Die Betreuung endet nicht mit der Anregung zur Aufhebung der Betreuung. Sie endet erst, wenn das Gericht dies entschieden hat. Mit dem Tod des betreuten Menschen endet die Betreuung. Das Vermögen geht als Ganzes auf seine Erben über.
Was darf eine Betreuerin und was nicht?
Was darf der Betreuer (nicht)? Der Betreuer kann, sofern Sie es nicht anders festlegen, über Ihre Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten und Ihre Gesundheitsfürsorge entscheiden. In § 1902 BGB ist festgesetzt, dass der Betreute vom Betreuer in dessen Aufgabenkreis gerichtlich und außergerichtlich vertreten wird.
Kann ich die Betreuung meiner Mutter ablehnen?
Kann man es ablehnen, Betreuer zu werden? „Die Entscheidung des Gerichts ist bindend“, sagt Dietmar Kurze. Man kann die Bestellung zum Betreuer nur unter sehr strengen Bedingungen ablehnen, beispielsweise weil man nachweislich schwer erkrankt ist und diese Aufgabe deshalb tatsächlich nicht (mehr) erfüllen kann.
Kann man zu einer Betreuung gezwungen werden?
Zur Bestellung als Betreuer ist dennoch eine Einverständniserklärung des zu Bestellenden nötig. Es kann niemand zur Abgabe dieser Einverständniserklärung gezwungen werden. Anders als bei einer Vormundschaft nach § 1788 BGB gibt es bei Betreuungen kein Zwangsgeld.