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Wie kann ich meine Scheidung verzögern?
Die Scheidung kann sich verzögern, wenn beispielsweise viele Folgesachen zu verhandeln sind. Je mehr Folgesachen Teil des Verfahrens werden müssen, weil zwischen den Ex-Partnern keine Einigung erzielt werden konnte, desto länger dauert auch das gesamte Scheidungsverfahrens.
Ist es möglich sich in einem anderen Land scheiden zu lassen?
Wenn beide Partner Deutsche sind, können sich auch im Ausland lebende Ehepaare in Deutschland scheiden lassen (vor dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg), falls sie sich nicht im Ausland scheiden lassen wollen.
Kann man die Scheidung ablehnen?
Das Wichtigste in Kürze zum Verweigern der Scheidung Grundsätzlich können Ehepartner die Scheidung verweigern, auch wenn der andere den Scheidungsantrag einreicht. Dies isst jedoch nicht dauerhaft möglich: Spätestens drei Jahre nach Einreichen des Antrags kann das Gericht die zwangsweise Scheidung beschließen.
Wie lange dauert es bis zur Scheidung nach Versorgungsausgleich?
Nach Einreichen des Scheidungsantrags läuft das Scheidungsverfahren in der Regel 3 bis 4 Monate. Wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, verlängert sich die Dauer der Scheidung auf ca. 5 bis 9 Monate. Die einvernehmliche Scheidung ohne Versorgungsausgleich kann bereits in wenigen Monaten vollzogen sein.
Ist das ausländische Scheidungsrecht angewandt?
Das ausländische Scheidungsrecht wird auch dann angewandt, wenn es nicht das Recht eines an Rom III teilnehmenden Staats ist.
Wie können die Ehegatten das Recht auf ihre Scheidung bestimmen?
Die Ehegatten können das auf ihre Scheidung anwendbare Recht selbst bestimmen. Dabei können sie beispielsweise das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl besitzt.
Wie ist die Anerkennung einer Scheidung vorzulegen?
Zur Anerkennung einer Scheidung sind das Scheidungsurteil sowie eine von dem Gericht oder der Behörde des Ursprungsmitgliedstaats nach einem bestimmten Muster ausgestellte Bescheinigung vorzulegen (Art. 37 und Art. 39 i.V.m. Anhang I der EU -Verordnung).