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Wie komme ich an einen Ombudsmann?
Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Institut, welcher Ombudsmann zuständig ist. Zum Ziel führt auch eine Internetrecherche oder die direkte Recherche bei einer Schlichtungsstelle. Diese bieten auf ihren Internetseiten häufig eine Liste mit den Instituten, für die sie zuständig sind.
Wer bezahlt den Ombudsmann?
Das Verfahren beim Ombudsmann ist für Verbraucher kostenlos. Sie bekommen hier eine rechtliche Prüfung ihres Falles, ohne dafür bezahlen zu müssen. Würden sie damit vor Gericht ziehen, fallen Gerichts- und meistens auch Anwaltsgebühren an – beim Ombudsmann nicht.
Wer kann sich an den Ombudsmann wenden?
In welchen Fällen können sich Verbraucher an den Ombudsmann wenden? Verbraucher können den Ombudsmann bei Meinungsverschiedenheiten mit einem Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsvermittler einschalten. Das gilt für folgende Sparten: Hausrat- und Gebäudeversicherung.
Wie kann man eine Beschwerde über Versicherungen bearbeiten?
Für die Beschwerde gibt es ein Beschwerdeformular als PDF. Man kann es benutzen, eine Beschwerde ist aber auch ohne gültig. Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) werden jedes Jahr etwa 20.000 Beschwerden über Versicherungen bearbeitet.
Was ist der Zuständigkeitsbereich der Beschwerdestelle Versicherungen?
Der Zuständigkeitsbereich der Beschwerdestelle Versicherungen fällt dabei sehr vielfältig aus: Egal ob es um den Streit zu einer Beitragsfreistellung der Lebensversicherung, der Versagung einer Berufsunfähigkeitsrente aufgrund vermeintlicher Diskriminierung, Trunkenfahrt mit dem Auto oder einem Nachbarschaftsstreit wegen Grillens geht.
Ist der Gegenstand der Beschwerde zulässig?
(1) Ist der Gegenstand der Beschwerde geklärt und die Beschwerde zulässig, fordert der Ombudsmann den Beschwerdegegner zu einer Stellungnahme auf und setzt ihm dafür eine Frist von drei Wochen. Die Frist kann um bis zu einen Monat verlängert werden, wenn dies sachdienlich erscheint.
Kann der Versicherer sich entsprechend verhalten?
Der Versicherer muss sich entsprechend verhalten. Der Kunde indes hat bei einer für ihn ungünstigen Entscheidung immer noch die Möglichkeit, Klage zu erheben. Bei höheren Streitwerten gibt der Versicherungsombudsmann nur eine Empfehlung ab, die zumeist befolgt wird. Für den Kunden ist das Verfahren kostenlos.