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Wie komme ich zu meinem Recht als Käufer?
Der Käufer hat nach § 437 BGB Rechte, wenn der Verkäufer seine Pflichten nicht erfüllt. Darunter fallen das Recht auf eine Nacherfüllung (§§ 437, 439 BGB), den Rücktritt oder die Minderung (§ 437 Nr. 2 BGB), den Schadenersatz (vgl. 3 BGB) sowie den Aufwendungsersatz.
Was kann der Käufer tun wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert?
Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung zu Unrecht mit der Begründung, dass keine Mängel vorhanden seien, so kann der Käufer den Anspruch auf Nacherfüllung klageweise geltend machen. Das Urteil der Vorinstanz wurde aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Was tun wenn Händler nicht nachbessert?
Grundsätzlich gilt: Zunächst muss der Käufer dem Verkäufer die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Erst nach erfolgloser, angemessener Fristsetzung kann er zurücktreten, mindern oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen (§§ 437 Nr. 2, 3; 323, 440, 441 BGB).
Wie lange hat ein Handwerker Zeit Mängel zu beheben?
Bei Handwerkern gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, bei Leistungen am Bau sind es fünf Jahre. Wer mit einer Handwerkerleistung nicht zufrieden ist, sollte schriftlich eine Frist zur Nachbesserung setzen, in der Regel zehn Tage.
Was gibt es alles für Mängelarten?
Es gibt unterschiedliche Arten von Mängeln: Offene Mängel, versteckte Mängel und verschwiegene Mängel. Bei arglistiger Täuschung kann eine Wandlung erfolgen. Von einem Rechtsmangel spricht man, wenn Dritte gegen den Käufer einer Sache (z.B. einem Grundstück) Rechte geltend machen können.
Welche Rechte hat der Käufer und welche Voraussetzungen sind zu beachten?
Der Käufer hat bei Onlineauktionen gegenüber dem Verkäufer die üblichen Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Voraussetzung ist, dass die Ware mangelhaft ist, wobei das BGB nach der Schuldrechtsreform einem subjektiven Fehlerbegriff folgt (siehe dazu neues Schuldrecht).