Inhaltsverzeichnis
Wie können Reisekosten im Unternehmen gesenkt werden?
Durch ein zentrales Reisekosten-Reporting können weiter Kosten gesenkt werden, indem Travel-Management und Einkauf besser nach Bedarf planen können. Die Flexibilität von Mitarbeitern darf keine einseitige Forderung seitens der Unternehmen sein.
Was muss in einer Reisekostenabrechnung stehen?
Neben dem Namen der reisenden Person gehören die genauen Reisedaten sowie Anlass und Reiseziel auf die Reisekostenabrechnung. Um den betrieblich bedingten Anlass zu begründen, können Belege, wie ein Messekatalog oder die Seminarbroschüre beigelegt werden.
Wann kann man Reisekosten von der Steuer absetzen?
Reisekosten sind als Werbungskosten abziehbar, wenn sie durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstanden sind. Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn Du vorübergehend außerhalb Deiner Wohnung und Deiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig geworden bist.
Wo sind die Reisekosten geregelt?
Die § 670 BGB und § 675 BGB regeln, das der Arbeitnehmer bei auswärtiger Beschäftigung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz hat. Da die Höhe gesetzlich nicht geregelt ist, bedarf es einer Regelung in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeitsvertrag.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrt und Reisekosten?
Reisekosten sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Reise entstehen wie beispielsweise Transportkosten (Fahrtkosten für Auto, Eisenbahn, Flugzeug oder Schiff), Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten.
Was sind alles Reisenebenkosten?
Als Reisenebenkosten werden alle Kosten, die nicht zu den Verpflegungsaufwendungen, Übernachtungskosten und Fahrtkosten einer dienstlich veranlassten Reise gehören, bezeichnet. Die Erstattung der Reisenebenkosten durch den Arbeitgeber ist nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei.
Kann ein Unternehmer Verpflegungsmehraufwand geltend machen?
Unternehmer können Kosten für Verpflegung anlässlich einer Geschäftsreise steuerlich nur pauschal absetzen. Maßgebend sind nur die gesetzlich festgelegten Pauschalen, die ab dem 1.1.2020 von 24 EUR auf 28 EUR bzw. von 12 EUR auf 14 EUR erhöht wurden.