Wie können sie mit einem Touristenvisum heiraten?
Rein theoretisch können Sie natürlich mit einem Touristen- oder Besuchervisum in Deutschland heiraten, doch werden Sie im Anschluss Schwierigkeiten haben eine von der Ausländerbehörde ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung zum Ehegattennachzug zu erhalten. Im Regelfall wird die Ausländerbehörde darauf bestehen, dass das Visumverfahren nachgeholt wird.
Was ist ein Schengen-Visum zur Heirat?
Einreise mit Schengen-Visum zur Heirat Das Schengen-Visum berechtigt nur zu Kurzaufenthalten. Es ist mithin nicht sinnvoll, die Heiratsabsicht zu verheimlichen und lediglich ein Schengen-Visum zu beantragen, um dann in Deutschland zu heiraten.
Was versteht man unter einem heiratsvisum?
Einreise nach Deutchland mit einem Heiratsvisum Unter dem „Heiratsvisum“ versteht man ein Visum zum Zwecke der Eheschließung. Das heißt, der nach Deutschland nachziehende Verlobte ist noch nicht verheiratet, will aber in Deutschland heiraten. Dabei handelt es sich um ein nationales D-Visum; also kein Schengenvisum.
Wie lange dauert die Einreise mit einem Schengen-Visum?
Die Einreise mit einem Schengen-Visum berechtigt Sie zu einem Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten aus touristischen oder beruflichen Gründen und ist nicht mit einem Heiratsvisum für Deutschland gleichzusetzen.
Warum ist das heiratsvisum ungewöhnlich?
In der heutigen Zeit ist das Zusammenleben in eheähnlichen Gemeinschaften nicht ungewöhnlich. Durch die einschränkende Visapraxis wird die Freiheit der Lebenspartner, auch nichtehelich zusammenzuleben, eingeschränkt. Beim Heiratsvisum handelt sich um ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt.
Was sind die Unterlagen für die Beantragung des heiratsvisums?
Checkliste: Unterlagen für die Beantragung des Heiratsvisums 1 Anmeldung zur Eheschließung 2 Ausgefülltes Antragsformular 3 gültiger Reisepass 4 Biometrische Passbilder 5 Nachweis Deutschkenntnisse Niveau A1 6 Kopie des Passes des/der Verlobten in Deutschland 7 Kopie des Mietvertrags der Wohnung in Deutschland 8 ggf. Weitere Artikel…