Wie lange braucht man für den Grenzübertritt nach Kroatien?
Reisende nach Kroatien benötigen für den Grenzübertritt einen negativen Corona-Test, einen Impf- oder Genesenen-Nachweis. Der Corona-Test darf bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden (PCR-Test) beziehungsweise 48 Stunden (Antigen-Schnelltest) sein. Maßgeblich ist die Zeitspanne zwischen der Abstrichnahme und der Ankunft am Grenzübergang.
Wie ist die Einreise nach Kroatien gestattet?
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU -Mitgliedstaaten mit Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert.
Welche Kontaktdaten werden bei der Einreise in Kroatien registriert?
Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Wie ist die Nutzung von Drohnen in der Kroatischen Republik geregelt?
Die Nutzung von Drohnen in der Republik Kroatien unterliegt der Kontrolle der Croatian Civil Aviation Agency, die englischsprachige Hinweise auf die vorgeschriebenen Kontrollverfahren gibt, die bei der Nutzung einer Drohne auf kroatischem Gebiet und zum Gebrauch von Foto- und Videoaufnahmen zu beachten sind.
Was benötigen sie für die Einreise nach Kroatien?
Für die Einreise nach Kroatien benötigen Sie ein gültiges Personaldokument. Auch Kinder benötigen ein gültiges Personaldokument. Planen Sie, länger als 90 Tage in Kroatien zu bleiben, müssen Sie sich bei der örtlichen Behörde registrieren. In Kroatien kommt Kleinkriminalität vor, wie zum Beispiel Taschendiebstähle.
Was empfiehlt das kroatische Innenministerium bei einem Grenzübertritt?
Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen. Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht.