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Wie lange darf man als nicht EU-Bürger in Deutschland bleiben?
Bürger aus Drittstaaten Wenn Sie kein Angehöriger aus einem EU-Mitgliedsland, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz sind, besteht für Sie in Deutschland grundsätzlich Visumspflicht. Für Besuchsaufenthalte von bis zu drei Monaten pro Halbjahr benötigen Bürger bestimmter Staaten allerdings kein Visum.
Kann ich als EU-Bürger in Deutschland abgeschoben werden?
1 AufenthG). Zu beachten sind spezielle Schutzvorschriften nach EU-Recht bzw. Assoziationsrecht (insbesondere für EWR-Bürger und türkische Staatsangehörige). Abgeschoben werden kann, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist (§ 58 AufenthG) und eine freiwillige Ausreise nicht erfolgt.
Wer darf nach Deutschland ziehen?
Staatsangehörige aus EU/EWR/Schweiz Sie können nach Deutschland einreisen und hier arbeiten. Sie brauchen für die Einreise nur einen gültigen Identitätsnachweis. Nach Ihrer Einreise brauchen Sie auch keine Aufenthaltserlaubnis für einen längerfristigen Aufenthalt.
Was brauchen EU-Bürger und ihre Familien für die Einreise nach Deutschland?
EU-Bürger und ihre Familien brauchen für die Einreise nach Deutschland weder ein Visum noch müssen sie einen Aufenthaltstitel oder eine Arbeitserlaubnis beantragen. Das gilt auch für Bürgerinnen und Bürger der Schweiz und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Was benötigen sie als EU-Bürger?
Als EU-Bürger benötigen Sie kein Visum, wenn Sie von Österreich nach Deutschland ziehen. Dennoch sollten Sie über einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass verfügen, damit Sie sich bei den deutschen Behörden ausweisen können. Sie sind kein EU-Bürger?
Was brauchen Unionsbürger und EWR-Bürger bei einem Umzug nach Deutschland?
Unionsbürger und EWR -Bürger brauchen bei einem Umzug nach Deutschland keine besonderen Formalitäten zu erfüllen. Sie melden sich, wie auch alle Deutschen, beim Bezug einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde am Wohnort an. Sie erhalten keine Aufenthaltserlaubnisse oder besonderen Ausweise.
Wie können sie nach Deutschland einreisen und arbeiten?
Sie können nach Deutschland einreisen und hier arbeiten. Sie brauchen für die Einreise nur einen gültigen Identitätsnachweis. Nach Ihrer Einreise brauchen Sie auch keine Aufenthaltserlaubnis für einen längerfristigen Aufenthalt.