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Wie lange dauert ein Patent in Deutschland?
Abhängig vom Ort der Anmeldung kommen verschiedene Patentgesetze zur Anwendung. Wenn die formalen Bedingungen, wie beispielsweise Anmeldefrist und Gebührenzahlung, eingehalten werden, dauert ein Patentverfahren in Deutschland etwa zwei Jahre. Ab dem Tag der Anmeldung beträgt die Laufzeit eines Patents 20 Jahre.
Was ist die Funktion des Patentrechts?
Die Funktion des Patentrechts. Durch die Patentanmeldung erhält der Inhaber des Patents ein umfassend wirksames Recht auf die alleinige Nutzung der Erfindung. Dieses alleinige Nutzungsrecht, auch positives Benutzungsrecht genannt, stößt allerdings an seine Grenzen, wenn es auf die Nutzungsrechte anderer Patente trifft.
Ist ein Patent nur für ein bestimmtes Land oder Gebiet gültig?
Ein Patent ist immer nur für ein bestimmtes Land oder Gebiet gültig. Ein flächendeckender Schutz erfordert also die Anmeldung des Patents in mehreren Ländern. Gerade international agierende Firmen sollten verstärkten Wert darauf legen, ein Patent für alle relevanten und potenziell angedachten Absatzgebiete der Erfindung anzumelden.
Was sind die beiden Arten von Patenten?
Im englischen Sprachraum kennt das US-Recht allerdings zwei Arten von Patenten, nämlich das utility patent und das design patent. Das utility patent ist ein Schutzrecht auf eine technische Erfindung, das design patent, im Englischen manchmal nur als design angesprochen, hingegen ein Schutzrecht auf Formen und Muster – eben auf ein Design.
Was ist das Patent für ein Patent?
Realisiert wird dies durch das Patent als Schutzrecht, das hoheitlich erteilt wurde und für eine bestimmte Zeit Mitbewerbern untersagt, eine Idee zu kopieren und zu nutzen. Zwei Voraussetzungen müssen für ein Patent erfüllt sein: Es muss sich um eine Erfindung handeln und sie muss der gewerblichen Nutzbarkeit dienen.
Was ist ein patentierter Gegenstand?
Durch ein Patent ist allein der Patentinhaber berechtigt, die patentierte Erfindung zu benutzen. Eine Patentverletzung liegt vor, wenn jemand ohne die Zustimmung des Inhabers den patentierten Gegenstand herstellt, anbietet, in den Verkehr bringt, gebraucht, besitzt oder in den Geltungsbereich des Patents einführt.