Wie lange ist ein Ausweis noch gültig wenn ich nach Spanien fliege?
1. EU-Bürger und ihre Einreisebestimmungen für Spanien. Grundsätzlich reicht für deutsche Staatsbürger bei der Einreise nach Spanien der Personalausweis oder (auch vorläufige) Reisepass aus. Ihre Einreisedokumente müssen für den Spanien-Urlaub mindestens noch drei Monate nach der Rückreise gültig sein.
Wie unterliegt die Einreise nach Spanien?
Die Einreise nach Spanien für Aufenthalte von bis zu neunzig Tagen innerhalb eines Sechsmonatszeitraums unterliegt den Voraussetzungen des Artikels 6 und des Anhangs VII der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.
Was benötigen die Staatsangehörigen für die Einreise nach Spanien?
Angehörige eines Staates der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island und Lichtenstein benötigen für die Einreise nach Spanien lediglich einen gültigen nationalen Personalausweis oder Reisepass. Das Vereinigte Königreich und Irland gehören nicht zum Schengenraum, und ihre Staatsangehörigen benötigen daher einen gültigen Reisepass.
Was sind die Einschränkungen für die Durchreise zwischen Deutschland und Spanien?
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen. Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch eingeschränkt. Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen.
Was ist der Mindestbetrag für einen Aufenthalt in Spanien nachzuweisen?
Dieser betrag ist zu multiplizieren mit den Tagen, die man beabsichtigt in Spanien zu bleiben und mit der Anzahl der reisenden Personen. Unabhängig von der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts ist ein Mindestbetrag von 810 Euro oder die entsprechende Menge an ausländischer Währung pro Person und Reise nachzuweisen.