Inhaltsverzeichnis
Wie lange ist eine Einfahrt?
Die Landesbauordnungen bzw. die Garagenverordnungen der Länder geben hinsichtlich der Zufahrt in der Regel vor, dass zwischen Garage und öffentlichem Straßenverkehr mindestens ein Abstand von 3m bestehen muss. Günstiger ist es, für die Länge der Zufahrt mindestens 5 m bis zum öffentlichen Straßenraum einzuplanen.
Wie breit muss eine garagenzufahrt sein?
Das Gericht konstatierte, dass die tatsächliche Breite der Einfahrt von 2,55 m grundsätzlich ausreichend sei, um selbst mit einem größeren Mittelklassefahrzeug (Audi A6, Breite mit Außenspiegel 2,09 m) in die Garage ohne Schaden einzufahren.
Wie breit muss eine Hauseinfahrt sein?
Wie breit muss oder darf eine Hauseinfahrt sein. (1) Zu Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 ist von öffentlichen Verkehrsflächen ein geradliniger Zu- oder Durchgang zu schaffen, wenn der zweite Rettungsweg dieser Gebäude über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt. Der Zu- oder Durchgang muss 1,25 m breit sein.
Was sind die Anforderungen für Zugänge und Durchfahrten?
Anforderungen für Zugänge, Zufahrten und Aufstellflächen. Zu- oder Durchfahrten müssen eine lichte Breite von mindestens 3,00 Metern und eine lichte Höhe von mindestens 3,50 Metern haben. Bei mehr als 12,00 Meter langen, durch Bauteile begrenzten Durchfahrten, ist eine lichte Breite von 3,50 Metern vorzusehen.
Wie ist die Breite von Grundstückszufahrten geregelt?
Die Breite von Grundstückszufahrten ist in Rheinland-Pfalz in § 7 der Landesbauordnung (LBauO) geregelt. Danach hängt die erforderliche Dimensionierung von der Gebäudeklasse ab:
Welche Fahrzeugbreite ist für eine GS-Zufahrt zulässig?
Im Regelfall kann man sagen ca. 3,50m (2,55m zulässige Fahrzeugbreite gem. StVZO+2*0,5m Sicherheitsabstand) sollten für eine GS-Zufahrt reichen. Nun baut einer nach dem anderen die Zufahrten zurück und schafft damit im Umkehrschluss eigenmächtig ein Parkverbot ohne den Straßenbaulastträger oder das Straßenverkehrsamt zu fragen.