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Wie lassen sich Unterlagen bei vermieteten Immobilien aushändigen?
Lassen Sie sich bei vermieteten Immobilien die Kopien der Mietverträge und Nachweise der Mieteinkünfte sowie die Betriebskostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre aushändigen. Wer nichts zu verbergen hat, legt alle Unterlagen beim Immobilienverkauf offen. Generell gilt, je mehr Unterlagen der Verkäufer vorlegen kann, desto besser ist es.
Wie kann ich eine Immobilien-GmbH einbringen?
Wer eine Immobilie besitzt und sich für die Gründung einer Immobilien-GmbH interessiert, der kann diese aus seinem Privatbesitz in die GmbH einbringen. Jedoch führt dieser Weg zu einer Besteuerung im Rahmen der Grunderwerbsteuer.
Wie kann der Eigentümer der Immobilie bei der GbR steuerfrei sein?
Außerdem kann der Eigentümer der Immobilie, aufgrund der Tatsache, dass er 100 \% des GbR-Vermögens beiträgt, auch zu 100 \% an den Anteilen der GbR beteiligt sein. Entsprechend diesem Anteil ist auch die Grunderwerbsteuer bei dieser Übertragung auf die GbR steuerfrei ( § 5 Absatz 2 GrEStG ). Und natürlich stellt die GbR als Personengesellschaft
Kann der Käufer beim Kauf eines Hauses nicht geltend machen?
Zahlt der Käufer beim Kauf eines Hauses nicht, liegt es an Ihnen, Ihre Forderungen geltend zu machen. Dafür setzen Sie ein Schreiben auf, in dem Sie mit Verweis auf den notariellen Kaufvertrag Verzugszinsen berechnen und einfordern. In diesem Schreiben führen Sie außerdem eine Berechnung der fälligen Verzugszinsen mit Zahlungsziel auf.
Was können sie beim Immobilienkauf aushändigen?
Lassen Sie sich auf alle Fälle im Vorfeld folgende Unterlagen beim Immobilienkauf vom Verkäufer aushändigen: Fotos von der Immobilie – innen wie außen. Anhand der Eintragung im Grundbuch können Sie genau nachvollziehen, ob der Verkäufer auch tatsächlich der Eigentümer der Immobilie ist.
Ist der Verkäufer tatsächlich Eigentümer der Immobilie?
Anhand der Eintragung im Grundbuch können Sie genau nachvollziehen, ob der Verkäufer auch tatsächlich der Eigentümer der Immobilie ist. Zudem sehen Sie, inwieweit Rechte Dritter auf der Immobilie lasten. Dies können zum Beispiel Grundpfandrechte, Wohnrechte oder Wegerechte sein.