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Wie lautet die Anklage?
Anklage (auch öffentliche Klage genannt) wird in einem Strafverfahren von der Anklagebehörde (in vielen Staaten die Staatsanwaltschaft) erhoben, wenn nach dem durchgeführten Ermittlungsverfahren ein hinreichender Tatverdacht besteht, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat.
Kann die Staatsanwaltschaft Anklage erheben?
In Deutschland ist nach § 152 StPO nur die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der öffentlichen Klage berufen. Die Erhebung einer Anklage auf einer ungesicherten tatsächlichen Grundlage widerspricht der Strafprozeßordnung, ist daher amtspflichtwidrig und eröffnet möglicherweise Schadensersatzansprüche.
Wann wird die Anklage zustellen?
Es wird den Angeschuldigten die Anklage zustellen und sie auffordern, sich binnen einer kurzen Frist zu äußern, falls Einwendungen erhoben werden sollen. So beginnt das sogenannte Zwischenverfahren, § 200 ff. StPO. Nach Zustellung der Anklageschrift kann noch vorgetragen werden.
Wie wird die Anklageschrift zugestellt?
Es wird den Angeschuldigten die Anklage zustellen und sie auffordern, sich binnen einer kurzen Frist zu äußern, falls Einwendungen erhoben werden sollen. Nach Zustellung der Anklageschrift kann noch vorgetragen werden. Die Anklageschrift wird mit einer Fristsetzung für eine eventuelle Äußerung zugestellt.
Wie wird eine Anklage erhoben?
Eine Anklage wird erhoben, wenn ein Staatsanwalt nach dem Abschluss eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu der Einschätzung gelangt, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung höher ist als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs (sog. hinreichender Tatverdacht).
Was ist eine Anklage?
Als Anklage bzw. Anklageschrift bezeichnet man ein Schreiben der Staatsanwaltschaft an das Gericht, mit dem beantragt wird, eine öffentliche Hauptverhandlung zu erheben. Eine Anklage wird erhoben, wenn ein Staatsanwalt nach dem Abschluss eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu der Einschätzung…