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Wie lege ich Widerspruch bei Schwerbehinderung?
Lehnt das Versorgungsamt die Bewilligung eines Schwerbehindertenausweises ab oder genehmigt lediglich einen zu geringen Behinderungsgrad, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Dieser ist innerhalb von 4 Wochen schriftlich an das Versorgungsamt zu richten, das den Bescheid erlassen hat.
Wann wird ein Widerspruch rechtskräftig?
Bestandskräftig wird ein Verwaltungsakt, der auch als Bescheid bezeichnet wird, mit Ablauf der Widerspruchsfrist ohne dass gegen ihn Widerspruch erhoben worden ist. Die Widerspruchsfrist beträgt nach § 70 Absatz 1 VwGO grundsätzlich einen Monat ab Bekanntgabe.
Welche Anforderungen werden an einen Widerspruch gestellt?
Strenge Anforderungen werden an einen Widerspruch eigentlich nicht gestellt. Zunächst ist nur entscheidend, dass der Empfänger klar und unmissverständlich erkennen kann, wer Widerspruch einlegt und wogegen sich der Widerspruch richtet. Nicht einmal das Wort Widerspruch muss in dem Schreiben unbedingt auftauchen.
Was muss der Widerspruchsführer unterschreiben?
Der Widerspruchsführer muss seinen Widerspruch eigenhändig unterschreiben. Das ist ein sicheres Indiz dafür, wem der Widerspruch zuzuordnen ist und der Brief mit dem erkennbaren Willen des Unterschreibenden abgefasst wurde. Für eine wirksame Unterschrift ist es nicht erforderlich, dass sie leserlich ist.
Wie kann ein Widerspruch erhoben werden?
Der Widerspruch muss jedoch nicht nur fristgerecht, sondern auch ordnungsgemäß erhoben werden. Er muss entweder schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Behörde zur Niederschrift erhoben werden. Ein schriftlicher Widerspruch bedarf stets einer Unterschrift des Betroffenen.
Was ist die Widerspruchsbehörde?
Die Widerspruchsbehörde ist in aller Regel die Aufsichtsbehörde der Ausstellungsbehörde, also die nächsthöhere Behörde. Sie ist dann dazu verpflichtet, den angegriffenen Verwaltungsakt auf seine Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern oder ganz aufzuheben.