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Wie müssen Pausen geregelt werden?
Pausen müssen laut Gesetz im Voraus feststehen. Das heißt, Arbeitnehmer müssen genau wissen, wie ihre Pausen geregelt sind beziehungsweise ob sie selbst entscheiden. Nach maximal zehn Stunden Arbeit ist eine Ruhepause von mindestens elf Stunden vorgeschrieben. Erst dann darf der neue Arbeitstag beginnen. Das gilt auch für Nebenjobs.
Was ist das Ausmaß der Arbeitspause in Deutschland und Österreich?
Das Ausmaß der Arbeitspause ist in Deutschland und Österreich wie folgt mit einer Mindestanforderung vorgeschrieben im Verhältnis zur höchstbegrenzten Arbeitszeit (siehe in Deutschland Arbeitszeitgesetz): 0–6 Stunden: keine Pause. 6–9 Stunden: mindestens 30 Minuten Pause.
Wie viele Pausen muss der Arbeitgeber machen?
Arbeiten Mitarbeiter mehr als neun Stunden, müssen sie nach dem Arbeitsrecht mindestens 45 Minuten Pause machen. Der Arbeitgeber darf sie nicht verweigern. Im Gegenteil: Er hat die Pflicht, auf die Einhaltung der Pausen zu achten. Die Pausenregelung ist ein Teil vom Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die Paragraphen 4f Arbeitszeitgesetz regeln Pausen.
Was sind die vorgeschriebenen Pausen?
Die vorgeschriebenen Pausen sind Pflicht und gehören grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit. Bei einer Arbeitszeit bis zu sechs Stunden ist keine Pause nötig, aber möglich. Ab mehr als sechs Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause vorgeschrieben. Mitarbeiter dürfen die 30 Minuten auf zwei Pausen mit mindestens 15 Minuten aufteilen.
Was ergibt sich aus der Pausenregelung?
Daraus ergibt sich: Spätestens nach sechs Stunden durchgehender Arbeit müssen Arbeitnehmer eine Pause einlegen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Es ist demzufolge nicht erlaubt, die Pause einfach wegzulassen und dafür früher Feierabend zu machen. Zusammengefasst gestaltet sich die Pausenregelung laut Gesetz folgendermaßen:
Wie lange sind Pausen erlaubt?
Für sie sind 30 Minuten Pause bereits bei einer Arbeitszeit ab viereinhalb Stunden vorgeschrieben. Bei mehr als insgesamt sechs Arbeitsstunden stehen ihnen mindestens 60 Minuten Pause zu. Die Aufteilung auf mehrere Pausen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten ist erlaubt.