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Wie oft kommt der Begriff frei oder Freiheit in den Artikeln 1 bis 19 vor?
2 des Grundgesetzes formuliert wird. Dieser konkretisiert sich in einer Vielzahl spezieller Freiheitsrechte, was u.a. darin zum Ausdruck kommt, dass „frei“ in Art. 1 – 19 GG 31 mal, „Freiheit“ 20 mal vorkommt.
Welche Rechte zählen zu den Grundrechten?
Hierzu gehören beispielsweise die Gleichheit aller Menschen, die Meinungs-, Presse-, Glaubens, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Freiheit der Berufswahl, die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Eigentumsrecht oder auch das Asylrecht. Ein großer Teil der Grundrechte sind gleichzeitig Menschenrechte.
Was sind die 19 Grundrechte?
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. 2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Wer hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern?
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Was sind die Grundrechte für die freie Entfaltung?
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Wer hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit?
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.