Wie schnell muss eine Mietkaution zurückgezahlt werden?
Wie lange sich der Vermieter Zeit lassen kann, ist immer vom Einzelfall abhängig, normalerweise sind es jedoch drei bis sechs Monate. Danach verjähren die Ansprüche, wenn der Vermieter sie nicht geltend macht. Dann muss er die Mietkaution auszahlen (§ 548 BGB).
Kann der Vermieter die Kaution einbehalten?
Der Vermieter kann die Mietkaution einbehalten, wenn nach Beendigung des Mietvertrages offene Forderungen aus dem Mietverhältnis noch nicht beglichen sind. Unter Umständen darf der Vermieter aber nicht die gesamte Kaution einbehalten, sondern nur einen rechtlich geregelten Anteil.
Was tun wenn die Kaution nicht zurückgezahlt wird?
Weigert der Vermieter die Rückzahlung der Kaution, so sollte der Mieter diesen schriftlich per Einschreiben mit Rückschein auffordern, die Rückzahlung der Kaution vorzunehmen. Hierfür ist dem Vermieter eine angemessene Frist zu setzen.
Wie lange muss die Kaution zurückgehalten werden?
Diese Frist ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Etwa drei bis sechs Monate können laut verschiedenen Gerichtsurteilen noch im Rahmen sein. Grundsätzlich muss sich der Vermieter aber bemühen, die Rückzahlung zügig abzuwickeln. Kann die Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung zurückgehalten werden?
Wie lange dauert die Zurückbehaltung der Kaution?
Es müssen Umstände vorliegen, die eine längere Zurückbehaltung der Kaution über die 6 Monate hinaus rechtfertigen. Insofern muss auch die längere Frist für den Mieter zumutbar sein. In diesem Zusammenhang ist es immer ratsam, dass der Vermieter den Mieter über eventuell noch ausstehende Betriebskosten zu informieren hat.
Wann ist die Kaution zurückzuzahlen?
Dies ist in den meisten Fällen aber gar nicht zentrales Streitthema, sondern vielmehr: Wann die Kaution zurückzuzahlen ist. Hierbei ist vielen ist jedoch unbekannt, dass es gesetzlich keinen genauen Zeitpunkt gibt, nachdem die Mietkaution wieder an den Mieter auszuzahlen ist. Welche Fristen gelten also bzw. was sagt das Gesetz?
Wie lange ist die Kaution abzustellen?
Dabei ist jedoch auch immer auf den Einzelfall abzustellen. Es müssen Umstände vorliegen, die eine längere Zurückbehaltung der Kaution über die 6 Monate hinaus rechtfertigen. Insofern muss auch die längere Frist für den Mieter zumutbar sein.