Inhaltsverzeichnis
Wie schnell verbrennt Schwarzpulver?
Schwarzpulver
Schwarzpulver Pulversprengstoff | |
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Gekörntes Schwarzpulver | |
Detonationsgeschwindigkeit m/s | von 300 bis 600 (Deflagration) |
Explosionstemperatur K | ca. 2300 |
Eigenschaftsvergleich |
Welcher Schwefel für Schwarzpulver?
Chemie
Schwarzpulver Pulversprengtoff | |
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Chemische Zusammensetzung | |
Sprengkräftige Bestandteile | Kaliumnitrat, selten Natriumnitrat |
Weitere Bestandteile | Sensibilisierer: Schwefel Brennstoff: Holzkohlepulver |
Physikalische Eigenschaften |
Wann wurde das Schwarzpulver entdeckt?
Dass die Erfindung des Schwarzpulvers vor dem 14. Jahrhundert einzuordnen ist und dieses bereits um 1260 in Europa (Roger Bacon, Liber Ignium) und davor bei den Arabern und in China bekannt war, ist belegt (siehe Artikel Schwarzpulver).
Wann wurde das Schiesspulver erfunden?
Das Schießpulver, auch Schwarzpulver genannt, stammte wohl ursprünglich aus China, jedenfalls ist es dort im 13. Jahrhundert nachgewiesen. Es gibt sogar Hinweise, dass man ein solches Pulver in China und auch im arabischen Raum noch früher verwendete. Das Schwarzpulver besteht aus Salpeter, Kohlenstoff und Schwefel.
Wie komme ich an Schwarzpulver?
Schwarzpulver kann bei einem fahrenden Händler gekauft werden, nämlich 1 Schwarzpulver für einen Smaragd.
Was sind die Nachteile von Schwarzpulver?
Die Nachteile von Schwarzpulver sind die recht niedrige Leistung, durch die brennbaren Gase bedingtes starkes Mündungsfeuer und starke Rauchentwicklung durch die großen Mengen fester Kaliumsalze. Aus diesem Grund wurde es weitgehend durch rauchschwaches Schießpulver auf der Basis von Nitrozellulose verdrängt.
Welche rechtlichen Regelungen gelten für Schwarzpulver?
Schwarzpulver unterliegt den allgemeinen rechtlichen Regelungen für pyrotechnische Gegenstände, da es als Chemikalie als pyrotechnischer Satz gilt. Spezielle Regelungen für offenes und verbautes Schwarzpulver sind: In der Schweiz und Österreich ist jede Privatperson zum Erwerb von Schwarzpulver berechtigt.
Wie ist der Erwerb von Schwarzpulver in Deutschland geregelt?
Der Erwerb und die Verwendung sind im Sprengstoffgesetz (Schweiz) sowie den entsprechenden Durchführungsverordnungen streng geregelt. In Deutschland sind Privatpersonen zum Erwerb von Schwarzpulver berechtigt, sofern sie über eine entsprechende Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG verfügen.