Inhaltsverzeichnis
Wie schreibe ich eine Mieterselbstauskunft?
Inhalt der Mieterselbstauskunft sind Fragen zu der persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation des Mietinteressenten. In der Regel werden zumindest Familienstand, Beruf und Nettoeinkommen, Arbeitgeber, jetziger Vermieter, Kinder (und ggf. Kinderwunsch) abgefragt.
Was brauche ich für die Selbstauskunft?
In die Selbstauskunft gehören Angaben wie: Familienstand, Beruf, Einkommen, Anzahl der Kinder, Haustiere, Musikinstrumente, bisheriger Vermieter. Oft interessiert es den Hausherrn auch, ob Sie ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben, von Räumungsklagen betroffen waren, oder Sozialleistungen beziehen.
Welche Formulare für Vermieter?
Formularcenter für Mieter, Vermieter und Verkäufer
- Vermieterbescheinigung.
- Kostenlose Schufa Selbstauskunft.
- Bürgschaft.
- Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung)
- Übergabeprotokoll.
- Mieterhöhungsverlangen.
- Nebenkostenabrechnung – zweite Miete.
- Liste der benötigten Unterlagen bei Vermietung.
Was ist eine Mieterselbstauskunft PDF?
Die Mieterselbstauskunft ist eine Auskunft über den Mietinteressenten selbst, die dieser bei Interesse an einem Objekt auf Wunsch des Vermieters ausfüllt. Diese Informationen über die Mietinteressenten helfen dem Vermieter dabei einen geeigneten Mieter für sein Objekt auszuwählen.
Was muss man bei der Mieterselbstauskunft angeben?
Das Dokument beinhaltet Fragen, die die finanziellen, familiären und persönlichen Umstände einer Person offenlegen sollen. Da es sich um personenbezogene Daten handelt, sind Vermieter verpflichtet, hinsichtlich der Informationen aus der Mieterselbstauskunft den Datenschutz zu wahren.
Was steht alles in der Mieterselbstauskunft?
Neben personenbezogenen Daten enthält die Mieterselbstauskunft auch Informationen zu Arbeitgeber, Beruf, Einkommen und Bonität der Mietbewerber. Sie erfasst ebenfalls den Familienstand und die Anzahl der Personen, die in der Immobilie wohnen werden. Mehr Infos zu den Angaben in der Mieterselbstauskunft lesen Sie hier.
Wer stellt eine Vermieterbescheinigung aus?
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, dem Mieter spätestens zwei Wochen nach Einzug eine schriftliche Bestätigung mit folgenden Angaben auszustellen: Name und Anschrift des Vermieters. Anschrift/Adresse der entsprechenden vermieteten Wohnung.