Inhaltsverzeichnis
Wie setze ich einen Kaufvertrag auf?
So gehen Sie vor
- Nennen Sie eindeutig Verkäufer und Käufer.
- Bezeichnen Sie so genau wie möglich den Vertragsgegenstand.
- Nennen Sie den Kaufpreis.
- Regeln Sie die Zahlungsbedingungen und Leistungsbedingungen.
- Bestimmten Sie weitere Inhalte wie Gewährleistung, Garantie und Haftungsregeln.
Warum Kaufvertrag bei Privatverkauf?
Laut § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Privatverkauf grundsätzlich ein Kaufvertrag wie jeder andere auch. Daher ist der Verkäufer per Gesetz zur sogenannten Gewährleistung verpflichtet. Das heißt, dass der Verkäufer für Mängel an seiner Ware einstehen muss.
Wie muss ein privater Kaufvertrag aussehen?
Der Kaufvertrag sollte die vollständigen Angaben der Vertragspartner und des Fahrzeugs enthalten. Eine bestimmte Form bedarf der Vertragsschluss nicht, empfohlen ist jedoch die Vereinbarung in Schriftform. Sobald Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag unterschrieben haben, ist der Autokauf grundsätzlich wirksam.
Welche Daten müssen in einen Kaufvertrag?
Auch der Kaufpreis, die Zahlungsmodalität, der Zahlungstermin sowie der Übergabetermin sind Angaben, die auf jedem einigermaßen seriösen Kaufvertrag enthalten sein sollten. Außerdem sollte auf einem schriftlichen Kaufvertrag alles vermerkt werden, was mündlich zwischen den beiden Vertragspartnern ausgemacht wurde.
Warum sollte man einen Kaufvertrag machen?
Beim Autoverkauf ist ein Vertrag auch privat unverzichtbar! Denn mit einem Vertrag sind beide Parteien auf der sicheren Seite, auch gegenüber Behörden. Nur ein schriftlicher privater Kaufvertrag bietet Dir und auch dem Käufer im Ernstfall Sicherheit.
Kann ich als Privatperson vom Kaufvertrag zurücktreten?
verkauf (= Vertrag zwischen zwei Privatpersonen) gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Beide Parteien sind an den abgeschlossenen Kaufvertrag gebunden und können nicht einseitig davon zurücktreten.
Was muss alles in einem Kaufvertrag stehen?
Im Kaufvertrag sind alle Rechte und Pflichten des Käufers und des Verkäufers aufgeführt. Einige Angaben sind obligatorisch, dazu gehören: Der Name und die Anschrift der beteiligten Parteien. Der Kaufgegenstand, also das Haus oder Grundstück, sowie eventuelle Hypotheken oder Nutzungsrechte.