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Wie unterliegt der Datenschutz bei E-Mails durch den Arbeitgeber?
E-Mail-Überwachung durch den Arbeitgeber Auch eine E-Mail-Weiterleitung unterliegt dem Datenschutz. Der Datenschutz bei E-Mails sieht in Deutschland eine grundsätzliche Datensicherheit in Bezug auf Inhalte aber auch auf die E-Mail-Adressen vor. Es gibt allerdings rechtliche Ausnahmen, in deren Fällen es erlaubt ist, auf beides zurückzugreifen.
Wie gestattet der Arbeitgeber die private Nutzung von E-Mails?
In manchen Fällen gestattet der Arbeitgeber auch die private Nutzung des bereit gestellten geschäftlichen E-Mail-Accounts. Die personalisierte E-Mail-Adresse besteht häufig aus dem Vor- und Nachnamen des Arbeitnehmers sowie dem Unternehmensnamen.
Welche E-Mail-Adressen unterliegen dem Datenschutz?
Inhalte und Adressen der Kommunikation via E-Mail unterliegen dem Datenschutz. Auch eine E-Mail-Weiterleitung unterliegt dem Datenschutz. Der Datenschutz bei E-Mails sieht in Deutschland eine grundsätzliche Datensicherheit in Bezug auf Inhalte aber auch auf die E-Mail-Adressen vor.
Wie ändern sich die Vorschriften zum Datenschutz bei E-Mails?
Die Vorschriften zum Datenschutz bei werblichen E-Mails ändern sich. Am 25. Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung wirksam. Obwohl sie sich größtenteils nach deutschem Recht richtet, wird es auch hierzulande Änderungen geben.
Ist die private E-Mail-Nutzung verboten?
Wenn die private E-Mail-Nutzung verboten ist, kann der Arbeitgeber grundsätzlich sämtliche eingehende Nachrichten wie Geschäftspost behandeln und einsehen. Er kann deshalb auch immer verlangen, dass ihm dienstliche E-Mails in ausgedruckter Form vorgelegt werden.
Warum geschäftliche Mails an private Adressen weitergeleitet werden?
Zum einen dann, wenn geschäftliche Mails an private Adressen weitergeleitet werden – denn dies kann nicht nur eine Verletzung des Datenschutzes, sondern auch des Arbeitsvertrages darstellen.
Ist eine private E-Mail-Kommunikation zulässig?
Unabhängig davon, ob eine Erlaubnis vorliegt oder nicht, ist die dienstlich bedingte private E-Mail-Kommunikation zulässig. Hierzu gehört zum Beispiel, dass man dem Ehemann kurz Bescheid gibt, dass es etwas später wird.