Wie viel Haarspray dürfen sie im Handgepäck mitnehmen?
Sie dürfen Haarspray in Reisegrößen (max. 100 ml) gemäß der Flüssigkeitenregelungen im Handgepäck mitnehmen. Die Regelung „Pro Fluggast dürfen insgesamt nicht mehr als 2 kg oder 2 Liter (Spraydosen und Toilettenartikel) und nicht mehr als 0,5 kg oder 0,5 l pro Behälter mitgeführt werden““ bezieht sich auf aufgegebenes Gepäck“.
Was sind Elektrorasierer im Handgepäck?
Elektrorasierer (auch Trockenrasierer genannt) können in der Regel problemlos im Handgepäck transportiert werden, da diese nicht als gefährlich erachtet werden. Sie fallen dementsprechend in die Kategorie “herkömmliche elektronische Geräte” und bei solchen Geräten spricht nichts gegen das Befördern im Handgepäck.
Wie dürfen Haarschneider und Barttrimmer im Handgepäck transportiert werden?
Haarschneider dürfen im Handgepäck befördert werden, da diese ebenfalls nicht zu den gefährlichen oder gar verbotenen Gegenständen im Handgepäck gehören. Bartschneider und Barttrimmer fallen in die Kategorie “Herkömmliche elektronische Geräte” und können in der Regel problemlos im Handgepäck transportiert werden.
Kann man Haarspray in der Regel problemlos befördern?
Vor allem bestehe hier Gefahr, wenn es auf dem Haarspray einen Hinweis mit “leichtentzündlich” oder dergleichen gebe. Haarspray in herkömmlicher Größe im Handgepäck zu transportieren ist verboten. Im Aufgabegepäck können Sie aber eine 500 ml Dose in der Regel problemlos befördern.
Welche Flüssigkeiten sind im Handgepäck erlaubt?
Deo- und Haarspray sind im Handgepäck erlaubt, werden aber wie ganz normale Flüssigkeiten gehandhabt. D.h., dass diese sich in Behältern von max. 100 ml Fassungsvermögen befinden müssen. Dabei müssen die Behälter, wie alle anderen Flüssigkeiten auch, im Flüssigkeitsbeutel transportiert werden.
Was sind im Handgepäck verboten?
Im Handgepäck sind folgende Gegenstände verboten (Anlage 4-C): Unbeschadet der geltenden Sicherheitsvorschriften dürfen folgende Gegenstände von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden: a) Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind — Geräte,