Wie viel verdient man mit A15?
Besoldungsordnung A: Beamte des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes
Besoldungsgruppe | Grundgehalt min. (Stufe 1, in Euro, pro Monat) | Grundgehalt max. (Stufe 8, in Euro, pro Monat) |
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A13 | 4.457,62 | 5.731,19 |
A14 | 4.584,18 | 6.233,61 |
A15 | 5.603,31 | 7.038,72 |
A16 | 6.181,40 | 7.841,28 |
Was ist ein Regierungsoberinspektor?
Regierungsoberinspektoren sind in großen Behörden zumeist in der Funktion als Sachbearbeiter tätig. Sie können dabei als Vorgesetzte der Beamten des mittleren Dienstes fungieren.
Was verdient ein Ministerialdirektor?
Auf Stufe B11 (14.157,33 Euro monatliches Grundgehalt) stehen etwa Staatssekretäre in den Bundesministerien und der Chef des Bundesrechnungshofes. Stufe B10 (13.627,52 Euro) erhalten Ministerialdirektoren, der Chef der Rentenversicherung sowie Generäle und Admiräle der Bundeswehr.
Was verdient man mit A15 netto?
Beamte Bund 2021
.. A 15 .. | 1 | 8 |
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Grundgehalt: | 5670.55 € | 7123.18 € |
Brutto gesamt: | 5670.55 € | 7123.18 € |
Netto gesamt: | 4030.39 € | 4840.20 € |
Wer verdient EG 15?
Laut TVöD Bund 2021 liegt die monatliche Vergütung in der Entgeltgruppe E 15 im Bereich €4.928 – €7.018, abhängig von Erfahrung und Beschäftigungsdauer. Der Tarifvertrag TVöD Bund gilt für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund stehen.
Wie viel verdient ein Regierungsoberinspektor?
Nach deinem dualen Studium Wehrtechnik wirst du in die Besoldungsgruppe A 10 eingestuft als Technischer Regierungsoberinspektor. Dein Einstiegsgehalt liegt hier bei 3111,95 Euro brutto monatlich.
Welche Besoldungsgruppe hat ein Regierungsinspektor?
Das Amt eines Regierungsinspektors ist in Besoldungsgruppe A 9 der Besoldungsordnung A des Bundesbesoldungsgesetzes oder der Landesbesoldungsgesetze eingruppiert.
Wer ist A16?
A16 oder A 16 steht für: eine Besoldungsgruppe für Beamte des Höheren Dienstes in Deutschland.
Wie hoch ist die Pension bei A16?
Die Höhe der Pension beträgt für jede jährliche ruhegehaltfähige Dienstzeit 1,79375 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Bezüge gemäß § 5 BeamtVG. Der Höchstsatz beträgt dabei 71,75 vom Hundert.