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Wie weit muss ein Sichtschutz von der Grenze weg sein?
Als Sichtschutz sollte die Höhe von Mauer oder Zaun in etwa 170 cm bis 190 cm betragen. Der Abstand zum Nachbargrundstück beträgt, wenn nicht anders geregelt, mindestens 50 cm.
Wie hoch darf der Sichtschutz zum Nachbarn sein in Hessen?
Laut hessischer Bauordnung dürfen wir einen Sichtschutz, Z.B. einen Pallisadenzaun, mit max. 2 Meter Höhe errichten.
Kann Nachbar Sichtschutz verbieten Hessen?
Praxisbeispiel: Laut Hessischer Bauordnung sind Sichtschutzzäune (bis zu einer bestimmten Höhe) auf der Grenze erlaubt. Allerdings muss das Hessische Nachbarrecht beachtet werden. Dies fordert eine Zustimmung des Nachbarn – auch dann, wenn der Sichtschutzzaun direkt vor der Grenze auf dem eigenen Grundstück steht.
Wie groß darf der Zaun auf deiner Grenze sein?
Die Einfriedung -in deinem Fall der Zaun- darf auf die Grenze aber zu gleichen Teilen. D.h. wenn er über alles 8cm breit ist sollten 4 cm auf dem Grundstück deines Nachbarn sein und 4 cm auf deinem Grundstück. Es gilt aber zu bedenken, dass Grenzmarken immer eine zulässig Standardabweichung haben, die je nach Bundesland zwischen 4 und 7 cm liegen.
Wie kann ich einen Zaun nach außen verbieten?
Dann kann das Naturschutzrecht einen Zaun nach außen in Richtung der freien Natur verbieten. Ob das der Fall ist, hängt stark von individuellen Rahmenbedingungen Ihres Grundstücks ab. Tipp: Für alle der genannten öffentlich-rechtlichen Themen sind die unteren Baurechtsbehörden, meist die jeweiligen Landratsämter, zuständig.
Kann ihr Nachbar den Zaun auf der Grundstücksgrenze beseitigen?
Steht Ihr Zaun mit 2,00m Höhe direkt auf der Grundstücksgrenze, kann Ihr Nachbar Anzeige erstatten und der Staat wird Sie auffordern, den Zaun wieder zu beseitigen. Aber: Ihr Nachbar muss das nicht tun! Ist er mit Ihrer Einzäunung einverstanden, kann er auch höhere Zäune von Ihnen tolerieren, ohne aktiv werden zu müssen.
Welche Zäune gehören zum Grundstücksbesitzer?
Zäune, die zu Straßen oder Wegen hin erreichtet werden, gehören dem Grundstücksbesitzer. Gilt die Rechtseinfriedung, gehört die Einfriedung dem Grundstücksbesitzer, der sie errichten musste. Er muss sich um den laufenden Unterhalt kümmern, egal, ob der Zaun auf seinem Grundstück, auf der Grenze oder Nachbargrundstück liegt.