Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert?
- 2 Was dient der Bestimmung der Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
- 3 Welche Vertragspartei stellt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor?
- 4 Welche Pflichtangaben gibt es für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
- 5 Ist eine Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswirksam?
Wie werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert?
Gemäß § 305 Abs. 1 BGB werden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als „ alle für eine Vielzahl von Verträgen geltende Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsabschluss stellt “, definiert.
Was dient der Bestimmung der Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
Auch § 308 BGB dient der Bestimmung der Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, allerdings beschäftigt sich dieser mit Klauseln, die nur nach einer bestimmten Abwägung (Wertungsmöglichkeiten) als unwirksam zu bezeichnen sind. Zu diesen zählen im Einzelnen:
Wann werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil eines Vertrages?
Gemäß § 305 Abs. 2 BGB werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender die andere Vertragspartei ausdrücklich auf das Vorhandensein der AGB hinweist sowie ihr in zumutbarer Weise einen Zugang zur Kenntnisnahme dieser AGB verschafft.
Welche Vertragspartei stellt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor?
Diejenige Vertragspartei, die der anderen die AGB stellt, wird als „ Verwender “ bezeichnet. Die gesetzlichen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in erster Linie dem Schutz des Verbrauchers vor einseitiger Risikoabwälzung.
Welche Pflichtangaben gibt es für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
Pflichtangaben gibt es für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht, jedoch muss jeder Verkäufer für den Käufer ersichtlich machen, welche Klauseln bei Vertragsabschluss Anwendung finden. Angaben zu folgenden Punkten können beispielsweise in den AGB enthalten sein:
Was ist die Rechtsmäßigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
Gemäß § 305 Abs. 1 BGB ist es für die Rechtsmäßigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollkommen unerheblich, ob sie auf einem gesonderten Blatt angegeben oder gleich in den Vertrag eingefügt werden. Auch sind der Umfang sowie die Form der Gestaltung der AGB nicht von Bedeutung. Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ist eine Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswirksam?
Ergibt eine Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den §§ 307-309 BGB hingegen, dass kein Verstoß gegen diese Regelungen vorliegt, so gelten die AGB als rechtswirksam [OLG Oldenburg, 19.02.2011, 1 U 141/10].