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Wie wird das Elterngeld berechnet?
So wird das Elterngeld-Netto konkret berechnet: Ihr gesamtes Brutto-Einkommen im Bemessungszeitraum wird durch 12 geteilt. Als Ergebnis erhält man das Elterngeld-Netto. Davon werden maximal 2.770 Euro berücksichtigt.
Wie berechnet sich Mutterschutzlohn?
Ihr Mutterschutzlohn ist so hoch wie Ihr durchschnittlicher Brutto-Lohn vor dem Beginn Ihrer Schwangerschaft: Wenn Sie Ihren Lohn monatlich erhalten, kommt es auf den Durchschnitt der letzten 3 Monate an. Wenn Sie Ihren Lohn wöchentlich erhalten, kommt es auf den Durchschnitt der letzten 13 Wochen an.
Welcher Zeitraum wird für Elterngeld berechnet?
Bei der Feststellung Ihres bisherigen Einkommens kommt es auf einen Zeitraum von 12 Monaten vor der Geburt Ihres Kindes an. Diesen Zeitraum nennt man den „Bemessungszeitraum“.
Wie berechnet sich Elterngeld wenn man vorher in Elternzeit war?
Das Elterngeld für das zweite Kind und für jedes weitere Kind wird genauso berechnet wie das Elterngeld für Ihr erstes Kind. Das bedeutet, es kommt darauf an, wie viel Einkommen Sie vor der Geburt des zweiten Kindes hatten.
Wie berechnet sich das Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot?
Der Mutterschutzlohn soll die Mutter so stellen, als hätte sie während der Zeit des Beschäftigungsverbots gearbeitet. Deshalb zieht man den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen bzw. drei Monate als Berechnungsbasis heran, die vor dem Monat liegen, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist.
Wie erfahre ich von wann bis wann meine Elternzeit geht?
Grundsätzlich haben Eltern den Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Diese beginnt mit der Geburt des Kindes und endet spätestens mit dessen 8. Geburtstag. Da die Elternzeit aufgeteilt werden kann, müssen nicht alle Monate sofort beansprucht werden.
Wie bekomme ich 14 Monate Elterngeld?
Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.