Wie wird der Bundesgerichtshof gewählt?
Die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshof werden vom Richterwahlausschuss gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt. Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit.
Welches sind die Hauptaufgaben des Obersten Gerichts?
Aufgabe des Bundesfinanzhofs ist es, im Rahmen der Rechtsschutzgewährung die Steuergesetze auszulegen und dabei unbestimmte Rechtsbegriffe auszufüllen. Zudem hat er das Recht, soweit erforderlich, fortzubilden (§ 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung).
Was kommt nach dem Obersten Gerichtshof?
Je nachdem, ob es sich bei der angefochtenen Entscheidung um ein Urteil oder einen Beschluss handelt, heißt das Rechtsmittel Revision oder Revisionsrekurs.
Wie lang ist die Frist für die Rücknahme der Ernennung?
Für die Rücknahme der Ernennung sind – nach Landesrecht auch differenzierte – Fristen festgelegt. Die Regelfrist ist eine Frist von 6 Monaten. Die Fristen beginnen mit der Kenntnis der obersten Dienstbehörde bzw. im außerstaatlichen Bereich der berechtigten Stelle von Ernennung und Rücknahmegrund und ist nach § 187 ff.
Welche Fälle erledigt der Oberste Gerichtshof?
Der Oberste Gerichtshof erledigt jedes Jahr mehrere tausend Fälle, deutlich mehr Zivilsachen als Strafsachen. Die konkreten Zahlen sind aus den Tätigkeitsberichten des Obersten Gerichtshofs ersichtlich, die jedes Jahr erstellt werden. Welche Aufgaben hat die/der Präsident/in des Obersten Gerichtshofs?
Wie entscheidet der Oberste Gerichtshof über Rechtsmittel?
Der Oberste Gerichtshof entscheidet in der Regel nur über Rechtsmittel, diese dienen der Bekämpfung von Gerichtsentscheidungen. Rechtsmittel sind beim Gericht erster Instanz einzubringen und werden von diesem Gericht mit dem Akt dem Obersten Gerichtshof vorgelegt.
Ist die Rücknahme einer Ernennung zulässig?
Durch den abschließenden Charakter der Vorschrift des § 12 BeamtStG ist eine landesrechtliche Erweiterung auf andere Tatbestände nicht zulässig. Die Rücknahme einer Ernennung erfolgt nicht kraft Gesetzes, sie muss von der Verwaltung durch einen Verwaltungsakt (Rücknahmebescheid) geltend gemacht werden.