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Wie wird der Luftraum überwacht?
Als Luftraumüberwachung bezeichnet man die Erfassung aller Flugbewegungen mittels Primärradar und Sekundärradar. Dabei werden alle zur Verfügung stehenden Informationsquellen (Daten der zivilen Flugsicherung, der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Nachrichtendienste) genutzt.
Wo endet der Luftraum?
Der Luftraum ist der mit Luft gefüllte Raum über der Erdoberfläche. Er ist je nach Definition ungefähr identisch mit dem Raum, den die unteren und mittleren Schichten der Erdatmosphäre einnehmen. Als Obergrenze wird in der Regel die Kármán-Linie mit 100 km Höhe angesehen.
In welcher Höhe fängt der Luftraum an?
In Deutschland beginnt der Luftraum E grundsätzlich in einer Höhe von 2.500 ft Above Ground Level (AGL), also über Grund. Häufig wird die Untergrenze des Luftraums E in der Nähe von Kontrollzonen jedoch auf 1.700 ft und/oder 1.000 ft AGL abgesenkt.
Wie erfolgt die Unterscheidung von Kontrollraum und Luftraum?
Die Unterscheidung erfolgt grob durch die Art der Kontrolle dieser Lufträume (kontrollierter/unkontrollierter Luftraum) und beinhaltet weitgehende Richtlinien für den Durchflug dieser Bereiche, wie Höchstgeschwindigkeit, Mindestsichtweiten ( Flug- und Bodensicht ), Erdsicht und minimale Wolkenabstände.
Was ist die ICAO-Grenze zwischen unteren und oberen Luftraum?
Die typische ICAO-Grenze zwischen unteren und oberen Luftraum liegt auf Flugfläche 285. Der obere Luftraum ist in Deutschland und Österreich definiert als der Luftraum über FL 245 und als Luftraum der Klasse C harlie eingestuft (bis FL 660, darüber nicht klassifiziert).
Wie wird der Flugverkehr im deutschen Luftraum überwacht?
Auf ziviler Seite wird der Flugverkehr im deutschen Luftraum von der DFS und EUROCONTROL, in den Benelux -Ländern durch Belgocontrol und LVNL sowie vom Area Control Center Maastricht EUROCONTROL, in Österreich von der Austro Control GmbH und in der Schweiz und Teilen Süddeutschlands von Skyguide überwacht.
Wann sollte der kontrollierte Luftraum eingeschlossen werden?
Auch bei privater Nutzung sollte der kontrollierte Luftraum unbedingt eingeschlossen sein, da Kopter z.B. bei einem Fly-away auch ungewollt in kontrollierten Luftraum undringen und dort Schäden verursachen können. In unseren aktuellen Tarifen gibt es keine Ausgrenzung des kontrollierten Luftraums, sofern die rechtlichen Vorgaben beachtet wurden.