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Wie wird die Zuwanderung in Deutschland geregelt?
Die Einreise und der Aufenthalt von „Ausländerinnen“ und „Ausländern“ ist in Deutschland durch das „Zuwanderungsgesetz“ geregelt. Das Gesetz trat 2005 in Kraft und hat zwei zentrale Bestandteile: das Aufenthaltsgesetz und das EU-Freizügigkeitsgesetz.
Was regelt das Zuwanderungsgesetz?
Das Zuwanderungsgesetz wurde als Artikelgesetz konzipiert. So bildet das „Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet“ (siehe Aufenthaltsgesetz), mit dem das bis dahin geltende Ausländerrecht reformiert wurde, den Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes.
Welche Berufe fallen unter das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Gesucht werden zum Beispiel Ärzte, Physiotherapeuten und Pflegekräfte, IT-Spezialisten, Ingenieure und Handwerker in der Baubranche, Experten für Luft- und Raumfahrt, Mechatronik, Elektrotechnik, Energietechnik und weitere MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik).
Was ist ein richtiger Schritt zum Einwanderungsgesetz?
Das Gesetz ist ein richtiger Schritt zu einem auch in Deutschland anerkannten Einwanderungsgesetz für qualifizierte Fachkräfte. Man muss aber auch realistisch sein. Mit den richtigerweise zu erfüllenden Voraussetzungen für ausländische Fachkräfte, wird es keine Massen an Bewerbern geben. Denn zum einen sprechen nur ca. 100 Mio.
Wie wurde nach der Gesetzesänderung die Zuwanderung geregelt?
Die nach der Gesetzesänderung neu hinzukommende Zuwanderung von Arbeitskräften wurde – wie zuvor – weitgehend durch Rechtsverordnungen geregelt, die nicht durch das Zuwanderungsgesetz, sondern in besonderen Verordnungsverfahren erlassen worden waren.
Wann wurde das Zuwanderungsgesetz verkündet?
Das Zuwanderungsgesetz wurde am 5. August 2004 verkündet ( BGBl. I S. 1950) und trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Diskussionen und politische Auseinandersetzungen hierzu fanden in Deutschland in den Jahren 2001 bis 2004 ( Kabinett Schröder I und II) statt.
Wann trat das Zuwanderungsgesetz in Kraft?
I S. 1950) und trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Diskussionen und politische Auseinandersetzungen hierzu fanden in Deutschland in den Jahren 2001 bis 2004 ( Kabinett Schröder I und II) statt. Die wichtigste Neuregelung ist das mit Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes neu eingeführte Aufenthaltsgesetz.