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Wie wird Hehlerei bestraft?
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat, gewerbsmäßig begeht. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Wo verkaufen Einbrecher ihr Diebesgut?
Trotzdem ist auch Bargeld nach wie vor begehrt. Mit 48,6 \% sind Bargeldbestände das zweit wichtigste Ziel der Einbrecher. Die Digitalisierung und technische Entwicklungen bringen jedoch auch elektronische Kleingeräte wie Tablets, Smartphones oder Fotoapparate als begehrtes potenzielles Diebesgut voran (31 \%).
Kann man legal Eigentum an gestohlenen Sachen erwerben?
Festzuhalten ist daher, dass der Käufer an einer gestohlenen Sache nie Eigentum erwerben kann. Der Gesetzgeber schützt insofern den wahren Eigentümer (Bestohlenen). Der wahre Eigentümer kann somit die Sache vom Käufer zurückverlangen.
Wer ist Eigentümer eines gestohlenen Gegenstands?
Michael Friedmann: Eigentümer eines gestohlenen Gegenstands ist und bleibt der ursprüngliche Eigentümer, dem die Sache gestohlen wurde. Es gibt keinen sogenannten gutgläubigen Erwerb von geklauten Gegenständen. Muss die Verkaufsplattform, etwa Rebuy, den Kunden entschädigen, wenn die Polizei den Kauf beschlagnahmt?
Ist der Ankauf gestohlener Ware strafbar?
Zwar kann der Ankauf gestohlener Ware als Hehlerei gemäß § 259 StGB strafbar sein, jedoch haben Sie ja schon gar nicht gewusst oder geahnt, dass es sich um eine rechtswidrige erlangte Ware handelt, so dass es am Vorsatz fehlt. Außerdem ist keine Bereicherungsabsicht ersichtlich.
Wie reagiert die Polizei bei gestohlenen Waren?
Bei gestohlenen Waren trete normalerweise die Polizei an das Unternehmen heran, so die Rebuy-Pressesprecherin. „Dann sorgen wir selbstverständlich dafür, dass für unsere Kunden kein finanzieller Nachteil entsteht.“ Im Fall von Michael S. hat die Polizei das nicht gemacht.
Was passiert mit gestohlenen Daten bei der eigenen Bank?
Auf Onlinewarnungen.de haben wir schon über Fälle berichtet, bei denen mit gestohlenen Daten weitere Fakeshops eröffnet wurden. In einigen Fällen rät die Verbraucherzentrale dazu, die Überweisung bei der eigenen Bank rückgängig zu machen. Doch nach unseren Erfahrungen legen viele Banken den Verbrauchern diesbezüglich Steine in den Weg.