Inhaltsverzeichnis
- 1 Wo ist das Verfahren betreffend die Schiedsgerichtsbarkeit geregelt?
- 2 Welches Schiedsgericht ist zuständig?
- 3 Was kostet Schiedsverfahren?
- 4 Was ist das Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden geändert worden?
- 5 Wie sind Schieds- und Schlichtungsverfahren geregelt?
- 6 Was ist das schiedsgerichtliche Verfahrensrecht?
Wo ist das Verfahren betreffend die Schiedsgerichtsbarkeit geregelt?
Anwendbares Verfahrens- und Sachrecht Die Parteien einigen sich durch eine Schiedsklausel im Hauptvertrag oder in einer separaten Schiedsvereinbarung darüber, zukünftige Streitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverhältnis nicht vor staatlichen Gerichten, sondern vor einem Schiedsgericht beizulegen.
Welches Schiedsgericht ist zuständig?
Zuständig für das Verfahren ist nach § 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO das Oberlandesgericht, das in der Schiedsvereinbarung bezeichnet ist oder, falls eine solche Bezeichnung fehlt, dasjenige, in dessen Bezirk der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens liegt.
Was kostet Schiedsverfahren?
Die Gebühr für eine Schlichtungsverhandlung beträgt lediglich 10 Euro. Kommt es zu einem Vergleich, beträgt die Gesamtgebühr 25 Euro. In Einzelfällen kann sie, das ist abhängig vom Aufwand, bis zu 40 Euro betragen. Hinzu kommen eventuelle Auslagen der Schiedsperson, wie etwa Portokosten.
Was kostet eine Schlichtungsstelle?
Die Pauschale für Schlichtungsverfahren (mit Ausnahme von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten) beträgt pro Verfahren EUR 177,31. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten beträgt die Fallpauschale 5\% des Streitwertes, mindestens jedoch EUR 177,31.
Was ist das Schiedsverfahren in Deutschland?
Das Schiedsverfahren ist flexibler als ein Verfahren vor staatlichen Gerichten, und die Parteien können das Verfahren vor dem Schiedsgericht auf ihre Bedürfnisse zuschneiden. Schiedssprüche sind in Deutschland nach einer Vollstreckbarkeitserklärung durch das zuständige Oberlandesgericht vollstreckbar.
Was ist das Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden geändert worden?
„Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden vom 13. September 1990 (GBl. DDR 1990 I S. 1527), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 77 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) geändert worden ist“
Wie sind Schieds- und Schlichtungsverfahren geregelt?
Schieds- und Schlichtungsverfahren bieten die Möglichkeit der Streitbeilegung und -entscheidung, ohne Mitwirkung von Instanzen der staatlichen Justiz. Damit ein Mindestmaß an fairer Verfahrensführung und transparenter Entscheidungsfindung gewährleistet ist, sind jedoch die Grundzüge von Schieds- und Schlichtungsverfahren gesetzlich geregelt.
Was ist das schiedsgerichtliche Verfahrensrecht?
Das Schiedsgericht ist berechtigt, über die Zulässigkeit einer Beweiserhebung zu entscheiden, diese durchzuführen und das Ergebnis frei zu würdigen.“ Die Durchführung eines schiedsgerichtlichen Verfahrens erfolgt anhand des Schiedsverfahrensrechts („Lex Arbitri“), welches in dem Ländergesetzen geregelt ist.