Wo kann ich meine Grundrechte einklagen?
Gerichte prüfen Grundrechtsverletzung nur bei Klagen Verletzt eine staatliche Institution – Gesetzgebung, Rechtsprechung, Regierung oder Verwaltung – Grundrechte, kann der Bürger dagegen klagen. Denn Gerichte kontrollieren das nur auf Antrag.
Wie kann man sich gegen Gesetze wehren?
Nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG kann jeder, der behauptet, in einem seiner Grundrechte oder bestimmter grundrechtsgleicher Rechte durch die öffentliche Gewalt, also durch den Gesetzgeber, durch Regierung und Behörden oder durch die Gerichte, verletzt zu sein, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben.
Wie kann der Bundesrat Änderungen an dem Gesetz vornehmen?
Der Bundesrat kann keine Änderungen an dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz vornehmen. Stimmt er dem Gesetz aber nicht zu, so kann er den Vermittlungsausschuss anrufen. Im Vermittlungsausschuss sitzen in gleicher Anzahl Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates.
Hat der Gesetzentwurf die notwendige Mehrheit gefunden?
Hat der Gesetzentwurf die notwendige Mehrheit im Bundestag gefunden, wird er als Gesetz dem Bundesrat zugeleitet. Durch den Bundesrat wirken die Länder bei jedem Gesetz mit. Ihre Mitwirkungsrechte sind dabei genau festgelegt. Der Bundesrat kann keine Änderungen an dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz vornehmen.
Was gilt für Gesetzesinitiativen des Bundesrates?
Für Gesetzesinitiativen des Bundesrates gilt ein ähnliches Verfahren. Nachdem die Mehrheit der Bundesratsmitglieder sich für einen Gesetzentwurf entschieden hat, geht der Entwurf zunächst an die Bundesregierung. Sie versieht ihn innerhalb von regelmäßig sechs Wochen mit einer Stellungnahme und leitet ihn dann dem Bundestag zu.
Wie lange braucht der Bundesrat eine Stellungnahme abzugeben?
Der Bundesrat hat dann in der Regel sechs Wochen Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben, zu der sich die Regierung wiederum schriftlich äußern kann. Danach leitet die Bundeskanzlerin den Entwurf mit der Stellungnahme an den Bundestag weiter.