Wo muss die Datenschutzerklärung auf der Website stehen?
Die Datenschutzerklärung muss mit einem Klick von jeder Unterseite einer Website aus erreichbar und eindeutig gekennzeichnet sein. Es ist daher nicht erlaubt, die Datenschutzerklärung im Impressum unterzubringen. Experten empfehlen, die Hinweise zum Datenschutz und das Impressum getrennt aufzuführen.
Was sind die Hinweise zum Datenschutz auf einer Webseite?
Auf jeder Homepage ist eine Datenschutzerklärung Pflicht. Auch eine private Webseite muss die Hinweise enthalten. Das TMG bestimmt, dass die Hinweise zum Datenschutz jederzeit vom Nutzer einsehbar sein müssen. Das bedeutet, dass der Link zu Ihrer Datenschutzseite von jeder einzelnen Ihrer Website aus klickbar sein muss.
Welche Website muss eine Datenschutzerklärung aufweisen?
Jede Website muss eine Datenschutzerklärung aufweisen – auch private Liebhaberseiten. Erstellen Sie keine Datenschutzerklärung für Ihre Homepage, droht Ihnen eine Abmahnung. Dabei werden Ihnen die Abmahnkosten von ca. 100 bis 200 Euro in Rechnung gestellt.
Was sind die gesetzlichen Grundlagen für eine Datenschutzerklärung auf Webseiten?
Datenschutzerklärung auf Webseiten: Gesetzliche Grundlagen. Nur in sehr seltenen Fällen können Sie auf eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Website verzichten. Betreiben Sie eine Homepage, die für die Öffentlichkeit zugänglich ist, muss ein Hinweis zwingend vorhanden sein. Laut TMG und DSGVO sind die personenbezogenen Daten besonders schützenswert.
Welche Dienste verfügen über eine Datenschutzrichtlinie?
Bei vielen Diensten, die Informationen über Deine Website erfassen, zum Beispiel Google AdSense, Google Analytics, Facebook und Amazon Affiliate, muss man über eine Datenschutzrichtlinie verfügen. Transparenz, welche Daten Du mit Deiner Website sammelst und wie Du sie verwendest, trägt dazu bei, Vertrauen bei Nutzern aufzubauen.