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Wo ruft man an wenn man ein Tier findet?
Wer ein Tier gefunden hat, muss dies dem Ordnungsamt (tagsüber) oder der Polizei (nachts) mitteilen. Rufen Sie aber bitte auch im örtlichen Tierheim und im Fundbüro an.
Was tun wenn man eine verletzte Katze gefunden hat?
Ruhe bewahren und ausstrahlen
- Bleib ruhig.
- Nähere Dich der Katze ganz langsam.
- Rede beruhigend auf die Samtpfote ein.
- Geh vor ihr in die Hocke.
- Schau Dir das verletzte Tier an.
- Bleibt die Katze relativ gelassen, halte ihr eine Hand zum Schnuppern hin.
- Versuch vorsichtig, die Katze zu streicheln.
Was mache ich wenn ich ein Tier Anfahre?
Schalten Sie daher bei Personen- oder Sachschäden auf alle Fälle die Polizei ein. Außerdem empfiehlt es sich, ein paar Fotos von der Unfallstelle zu machen. Wichtig: Sollte vor Ihnen auf der Straße plötzlich ein Tier auftauchen, weichen Sie nur aus, wenn keine Gefahr für Sie oder andere Verkehrsteilnehmer besteht.
Wo ruft man an wenn man eine Katze findet?
Wichtig ist, dass Sie ihren Fund unverzüglich der zuständigen Behörde melden. In den meisten Städten reicht es, wenn Sie das Tierheim oder einen Tierarzt verständigen. Eine Vorstellung der gefundenen Katze beim Tierarzt ist in jedem Fall ratsam.
Ist ein gefundenes Tier krank oder verletzt?
Haben Sie den Verdacht, dass ein gefundenes Tier krank oder verletzt ist, sollten Sie das Tier zunächst aus sicherer Entfernung beobachten – es sei denn Sie erkennen, dass akute Gefahr im Verzug ist. Nicht immer braucht ein Tier die Hilfe der Menschen. Nur verwaiste Jungtiere, verletzte oder kranke Tiere sind wirklich hilfsbedürftig.
Ist ein verletztes Haustier wehrhaft?
Wild ist im verletzten Zustand äußerst wehrhaft, also warte besser auf Hilfe. Wenn du ein verletztes Haustier findest, solltest du es so schnell wie möglich zu einem Tierarzt bringen. Nur in Ausnahmesituationen, wenn sich das Tier an einer unzugänglichen Stelle befindet, ist die Feuerwehr für die Rettung zuständig.
Ist es zulässig kranke oder verletzte Tiere zu entlassen?
Paragraph 45 (5) BNatSchG zufolge ist es allerdings zulässig, kranke oder verletzte Tiere vorübergehend aufzunehmen um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können.
Wie sieht es bei herrenlosen Tieren aus?
Anders sieht es bei herrenlosen Tieren aus, zu denen grundsätzlich alle Wildtiere sowie verwilderte oder streunende Haustiere zählen. Bei diesen übernimmt in der Regel die Gemeinde die Behandlungskosten nicht, sondern der Finder, falls es vor Ort keine Wildtierauffangstation oder einen entsprechenden Tierschutzverein gibt.