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Wo sind Gebühren geregelt?
Die formelle Berechtigung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für öffentliche Leistungen ergibt sich aus § 1 Abs. 1 BGebG oder den entsprechenden Landesgebührengesetzen.
Was zählt unter Gebühren?
Gebühren – sind Zahlungen für besondere Leistungen einer öffentlichen Körperschaft oder für die (freiwillige oder erzwungene) Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen. Es gibt eine tatsächliche Leistung die bezahlt werden muss, z.B.: Müllgebühr, Abwassergebühr, Straßenreinigungsgebühr usw.
Was besagt das Gesetz von der Erhaltung der Masse?
Das Gesetz von der Erhaltung der Masse besagt: Bei allen chemischen Reaktionen bleibt die Gesamtmasse der an der Reaktion beteiligten Stoffe erhalten. Die Gesamtmasse der Ausgangsstoffe ist gleich der Gesamtmasse der Reaktionsprodukte. Das Gesetz von der Erhaltung der Masse besagt:
Was sind Nutzungsgebühren?
Nutzungsgebühren sind solche Gebühren, die von der Inanspruchnahme einer Einrichtung abhängen (bspw. Müllabfuhrgebühren, Krankenhauskosten, Eintrittskosten im Museum etc.). Das Verwaltungskostengesetz kennt drei verschiedene Gebührenarten:
Welche Gebühren fallen beim Staat an?
Gebühren fallen oft beim Staat an (© Edler von Rabenstein / Fotolia.com) Gebühren sind solche Abgaben, die von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft für die tatsächliche Inanspruchnahme einer staatlichen Leistung oder Einrichtung erhoben werden, um damit die Deckung der Kosten der entsprechenden Stelle zu decken.
Wie sind Gebühren von anderen Abgaben zu unterscheiden?
Damit sind Gebühren von den anderen Abgaben – im steuerrechtlichen Sinne – zu unterscheiden, namentlich den Steuern, den Beiträgen und den Sonderabgaben: Steuern sind unabhängig von einer konkreten Gegenleistung des Staates und dienen der allgemeinen Finanzierung des Gemeinwesens (vgl. § 3 Absatz 1 der Abgabenordnung [AO]).