Woher weiß ich ob es etwas zu erben gibt?
Herauszufinden, was im Nachlass steckt, ist nicht immer leicht. Erben haben zwar ein Recht darauf, bei Banken Auskunft zu bekommen und Kontoauszüge einzusehen. Sie müssen dazu meist einen Erbschein vorlegen, ein Dokument, das sie beim Nachlassgericht beantragen können und sie als Erben ausweist.
Wo bekommt man Auskunft über Erbe?
Ein Erbe muss anderen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern und Nachlassgläubigern Auskunft über den Nachlass erteilen. Dafür muss der Erbe in der Regel ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorlegen. Werden wichtige Auskünfte verweigert, können diese beim zuständigen Nachlassgericht eingeklagt werden.
Wie kann man von einer Erbschaft erfahren?
Von einer Erbschaft kann man auf verschiedene Weise erfahren. Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, dann reicht bereits die Nachricht vom Ableben des Erblassers zur Begründung der Erbenstellung. Ist man gesetzlicher Erbe, dann wird man in dem Moment, in dem der Erblasser verstirbt,…
Welche Rechte hat der Erblasser nach dem Erbfall der Erbe?
Der Erbe ist darauf angewiesen, sich die gewünschten Informationen über die Zusammensetzung des Nachlasses selber zu besorgen. Behilflich ist dem Erben hierbei zu einen seine Rechtsstellung als unmittelbarer Rechtsnachfolger des Erblassers. Alle Rechte, die vor seinem Ableben der Erblasser hatte, hat nach dem Erbfall der Erbe.
Wie steht die Aufklärung der Erbschaft für den Erben?
Bei der Aufklärung der Erbschaft steht für den Erben die Erkenntnis über die Tatsache im Mittelpunkt, dass er selber aktiv werden muss, um die Vermögenswerte, die zur Erbschaft gehören, festzustellen. Der Erbe erhält in dieser Frage insbesondere keine Unterstützung von staatlicher Seite.
Wie muss man sich um die Erbschaft kümmern?
Man muss sich als Erbe selber um seine Erbschaft kümmern Nachlassgericht hält sich aus Ermittlungen zum Nachlass heraus Von einer Erbschaft kann man auf verschiedene Weise erfahren. Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, dann reicht bereits die Nachricht vom Ableben des Erblassers zur Begründung der Erbenstellung.