Wann ist es zulässig Daten zu erheben zu verarbeiten und zu nutzen?
Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, gespeichert, verändert, verarbeitet, übermittelt oder in einer sonstigen Weise genutzt werden, wenn dies durch ein Gesetz erlaubt ist oder wenn die betroffene Person eingewilligt hat. Es liegt eine Einwilligung der betroffenen Person vor.
Was ist die Datenschutz-Grundverordnung?
Die Datenschutz-Grundverordnung schützt personenbezogene Daten unabhängig von der zur Datenverarbeitung verwendeten Technik – sie ist technologieneutral und gilt für die automatisierte wie die manuelle Verarbeitung, sofern die Daten nach vorherbestimmten Kriterien (z. B. alphabetische Reihenfolge) geordnet sind.
Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen. Verschiedene Teilinformationen, die gemeinsam zur Identifizierung einer bestimmten Person führen können, stellen ebenfalls personenbezogene Daten dar. Personenbezogene Daten, die anonymisiert,
Was ist die wichtigste Regelung in Bezug auf personenbezogene Daten?
Die wichtigste Regelung, die in Bezug auf personenbezogene Daten zu nennen ist: Jeder Betroffene muss in die Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu einem bestimmten Zweck zustimmen. Mit Inkrafttreten der DSGVO 2018 genügt hierbei nicht mehr nur ein Stillschweigendes Einverständnis durch das Akzeptieren der Datenschutzerklärung.
Was sind die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten?
Personenbezogene Daten im Unternehmen Unternehmen, die sich unmittelbar oder mittelbar mit Datenverarbeitung befassen, fallen unter die allgemeinen Grundsätze des Datenschutzes sowie unter spezifische Regelungen. In Art. 5 Abs. 1 DSGVO sind die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt.