Wen schutzt die Genfer Fluchtlingskonvention?
Wen schützt die Genfer Flüchtlingskonvention? Die Bestimmungen der vier Konventionen von 1949 betreffen die Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (Genfer Abkommen I), die Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See (Genfer Abkommen II), die Kriegsgefangenen (Genfer Abkommen III) und die Zivilpersonen in Kriegszeiten ( … Was ist ein Schutzstatus für…
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