Welche Strafe bei Markenrechtsverletzung?
Welche Strafe bei Markenrechtsverletzung? Nach § 143 MarkenG kann eine vorsätzliche Markenrechtsverletzung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die Staatsanwaltschaft wird sehr schnell Gewerbsmäßigkeit annehmen, also auch bei kleineren Internethändlern, sodass regelmäßig Freiheitsstrafen drohen! Was kostet eine Markenverletzung? Im Markenrecht setzen die Gerichte regelmäßig Streitwerte zwischen 25.000,- €…