Wie darf man einen Dachboden nutzen?
Wie darf man einen Dachboden nutzen? NRW: Für Aufenthaltsräume im Dachraum genügt eine lichte Höhe von mindestens 2,20 m. Aufenthaltsräume unter einer Dachschräge müssen eine lichte Höhe von 2,20 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben. Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m bleiben außer Betracht. Wie teuer ist ein Ausbau? Dachbodenausbau: Kosten…