Was zahlt Arbeitgeber bei Tod?
Was zahlt Arbeitgeber bei Tod? Todesfall im laufenden Arbeitsverhältnis – Lohnfortzahlung nur bis zum Todestag. In jedem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, bis zum Todestag bereits erarbeitetes, aber noch nicht ausgezahltes Gehalt an die Erben auszubezahlen, da die Vergütungsansprüche mit dem Tod des Arbeitnehmers auf seine Erben übergehen. Was passiert wenn man auf Arbeit stirbt?…