Wer darf einen Beamten ernennen?
Wer darf einen Beamten ernennen? § 9 Zuständigkeit für die Ernennung, Wirkung der Ernennung. (§ 8 BeamtStG) (1) 1Die Landesbeamtinnen und Landesbeamten werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten ernannt. 2Sie oder er kann ihre oder seine Befugnis auf andere Stellen übertragen. Was ist eine Ernennung Beamte? Ernennung ist…