Wann Vollstandigkeitserklarung?
Wann Vollständigkeitserklärung? Die Vollständigkeitserklärung ist zum Ende der Prüfung einzuholen, zeitnah zum Bestätigungsvermerk und dem Testatsdatum. Wichtig ist hier, dass diese Bestätigung nicht mit Datum vor dem Bestätigungsvermerk liegt, da an diesem Tage die Beendigung der materiellen Prüfung erfolgt. Wer unterschreibt Bestätigungsvermerk? 5 Satz 1 HGB hat der Abschlussprüfer den Prüfungsbericht zu unterzeichnen. Nach §…