Wer darf ein Gerust freigeben?
Wer darf ein Gerüst freigeben? Gerüste nur unter Aufsicht einer fachkundigen Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten auf-, ab- oder umbauen. Der Gerüstersteller muss die von ihm aufgebauten Gerüste durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ prüfen lassen. Wie baue ich richtig ein Gerüst auf? Tragfähiger Boden: Idealerweise baut man das Gerüst auf einem ebenen Betonboden…